Positivliste

Übersicht der zur Ausgabe des Deutschlandtickets berechtigten Verkehrsunternehmen, Tariforganisationen und Dienstleister

Der Koordinierungsrat hat am 24.02.2026 beschlossen, dass ein Deutschlandticket nur dann ein gültiges Ticket im Sinne der bundesweiten Tarifbestimmungen darstellt, wenn es von einem Unternehmen ausgegeben worden ist, das auf der Liste der teilnehmenden Unternehmen (Positivliste) steht. In die vorliegende Positivliste werden durch die D-TIX GmbH & Co. KG alle Verkehrsunternehmen und Tariforganisationen (Unternehmen) aufgenommen, die eine Einbeziehung der von ihnen ausgegebenen Deutschlandtickets in das bundesweite Einnahmeaufteilungsverfahren gewährleisten und die die vom Koordinierungsrat Deutschlandticket beschlossenen Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket im erforderlichen und zulässigen Umfang anwenden. Die Positivliste ist über folgende Internetadresse einsehbar: www.deutschlandticket-verkaeufer.de, wobei der Link auf diese Seite weiterleitet.

Das hier zum Download bereitgestellte Verzeichnis umfasst alle Verkehrsunternehmen, Tariforganisationen und Dienstleister, für die die Vertragspartner des bEAV der D-TIX GmbH & Co. KG die erforderlichen Informationen mitgeteilt haben. Diese sind somit zur Ausgabe von Deutschlandtickets berechtigt.

Offizielle Liste aller zur Ausgabe des Deutschlandtickets berechtigten Unternehmen.