FAQ
Erläuterungen
Wer sammelt die Daten?
Die Daten werden von der D-TIX GmbH & Co. KG gesammelt. Weitere Informationen über die D-TIX finden sie hier.
Wofür werden die Daten verwendet?
Die Daten werden für zwei wesentliche Bereiche verwendet:
- Mit der Datensammlung wird ermittelt, wie viele Deutschland-Tickets verkauft werden und wie hoch der gesamte Finanzbedarf zum Ausgleich der zu erwartenden Mindereinnahmen durch das Deutschland-Ticket in den jeweiligen Bundesländern ausfällt. Dafür werden SOLL-Einnahmen (zu erwartende Einnahmen ohne Deutschland-Ticket auf Basis der 2019er-Vor-Corona-Zahlen) und Ist-Einnahmen aggregiert auf Bundeslandebene gegenübergestellt.
- Mit Start des Vertrages über die Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket in der Stufe 2 (Geplanter Start im Mai 2025) werden die Erlöse nach Postleitzahl auf die Bundesländer verteilt, wo die Erlöse nach länderspezifischen Schlüsseln weiter auf die Teilnehmer der bundesweiten EAV (die Zahlungsausgleichsstellen, die sogenannten “ZaSten”) verteilt werden. Zwischen den ZaSten findet monatlich ein Ausgleich zwischen den erzielten Einnahmen und den Erlösansprüchen statt.
Wer sind die meldenden Tariforganisationen?
Die Meldung erfolgt stufenweise, d.h.:
Vom Verkehrsunternehmen/Verkäufer an die „gewohnte“ Tariforganisation, z.B. Verkehrsverbund oder Landestarif.Die Tariforganisation, an die gemeldet wurde, sammelt die Daten aller Verkehrsunternehmen und sendet diese gebündelt an die D-TIX.
Verkehrsunternehmen mit eigenen Haustarifen können diese selbst direkt an die D-TIX melden oder an eine „nahestehende“ Verbundorganisation, die dann die Meldung übernimmt.
Tariforganisationen sind in diesem Zusammenhang alle Tarifgeber. Das können Verkehrsunternehmen mit eigenen Tarifen sein, Verbundorganisationen (auch Landestariforganisationen) oder Tarifgemeinschaften. An die D-TIX müssen jeweils nur die Organisationen melden, die nicht bereits an eine übergeordnete Tariforganisation melden. Wenn beispielsweise ein Busunternehmen an einen Verbund angeschlossen ist und seine Verkäufe dorthin meldet, muss diese Verbundorganisation für das Busunternehmen die Meldung an die Clearingstelle vornehmen. Verkehrsunternehmen in verbundfreien Räumen hingehen müssen i.d.R. selbst die Meldung der Daten vornehmen.
Wer ist „meldepflichtig“?
- Alle Tariforganisationen, die D-Tickets verkaufen und diese nicht an einen übergeordneten Verbund/Tarifgemeinschaft weitermelden
- Alle Tariforganisationen, die andere Tarifangebote (das sog. Restsortiment) verkaufen und diese nicht an einen übergeordneten Verbund/Tarifgemeinschaft weitermelden
- Alle Tariforganisationen, die insbesondere wegen der Einführung des D-Tickets keine eigenen Tarifangebote mehr verkaufen, aber dennoch selbst eine SOLL-Einnahme in den Schadensausgleich einbringen. Dieser Sonderfall kann insbesondere in (ehemals) verbundfreien Räumen z.B. in Bayern und Niedersachsen, auftreten, wenn zuvor ein eigener Haustarif verkauft wurde, dessen Verkauf aber eingestellt wurde.
Um herauszubekommen, ob Sie meldepflichtig sind, füllen Sie bitte das Formular unter https://deutschlandticketclearing.de/Anmeldung aus und beantworten die nachfolgenden Fragen. Sollten Sie keine Verkaufseinnahmen haben, oder diese vollständig an eine Verbundorganisation weitermelden, sind Sie nicht meldepflichtig.
Sofern Sie als meldepflichtig eingestuft sind, erhalten Sie
- ab dem 01.05.2025*:
nach wenigen Arbeitstagen die Zugriffsrechte für Datenmeldungen über den Deutschlandticketmonitor. - bis zum 30.04.2025:
nach wenigen Arbeitstagen per Mail einen Zugriffslink für eine eigene SharePoint Bibliothek unseres Dienstleisters, auf welche nur Sie und unser Dienstleister Zugriff haben. Dort legen Sie Ihre ausgefüllten Meldedateien ab. Voraussetzung für die Verarbeitung Ihrer Meldungen ist die Rücksendung der gezeichneten Schnittstellenvereinbarung (digitale Unterschriften sind ausreichend). Sie finden die Schnittstellenvereinbarung sowie die Meldedatei-Vorlagen mit Beispieldaten vorab hier: https://deutschlandticketclearing.de/Download
*Wir bereiten aktuell eine Umstellung des Meldeverfahrens vor, damit Sie nicht mehr zwei verschiedene Logins benötigen, sondern alles über den D-Ticket-Monitor erledigen können. Ab dem Stichtag können Sie Ihre Dateien zuerst im Monitor prüfen und dann direkt über den Monitor einreichen. Das Hochladen in Ihre eigene SharePoint Bibliothek entfällt dann.
Verkäufe aus dem Deutschland-Ticket müssen jeweils bis zum 20. des Folgemonats gemeldet werden. Beispielsweise müssen die Verkäufe aus dem Mai bis zum 20. Juni an die D-TIX geliefert werden. Die Zahlen für die verkauften Fahrkarten aus dem Restsortiment müssen bis zum 50. des Folgemonats abgelegt werden. Dafür müssen die Dateien (bis zum 30.04.2025) in Ihrer SharePoint Bibliothek abgelegt werden bzw. (ab den 01.05.2025) über den Deutschlandticketmonitor hochgeladen werden*.
*Wir bereiten aktuell eine Umstellung des Meldeverfahrens vor, damit Sie nicht mehr zwei verschiedene Logins benötigen, sondern alles über den D-Ticket-Monitor erledigen können. Ab dem Stichtag können Sie Ihre Dateien zuerst im Monitor prüfen und dann direkt über den Monitor einreichen. Das Hochladen in Ihre eigene SharePoint Bibliothek entfällt dann.
Die D-Ticket Meldung erfolgt monatlich zum 20. des Folgemonats. Die Meldedatei ist ein csv Datenformat. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass alle Formatvorgaben korrekt umgesetzt sind (und nicht durch das Öffnen in Excel verändert wurden) prüfen Sie Ihre Datei bitte abschließend in einem Text-Editor. Zudem können Sie die Datei vor dem Hochladen prüfen lassen. Ab dem 01.05.2025 wird die Datei vor dem Hochladen auf den Deutschlandticketmonitor automatisch überprüft.
Der Name der Meldedatei setzt sich zusammen aus Ihrer TO-ID, der Bezeichnung „D_Tickets“ und dem Meldemonat. Z.B.: „1234_D_Tickets_202401.csv“ für TO 1234 und den Januar 2024. Bitte beachten Sie auf eine korrekte Bezeichnung der Datei, diese hat direkte Auswirkung auf die weitere Verarbeitung.
Die Datei enthält Angaben zum:
- Verkaufsmonat (in welchem das Deutschlandticket in Umlauf gebracht wurde. Bei Nachmeldungen und Korrekturen jeweils der Verkaufsmonat, der korrigiert werden soll),
- Verkaufsjahr,
- Meldestellen-ID (setzt sich zusammen aus der TO-ID und der Meldestellennummer, die von der TO vergeben wird),
- Ticketcode (siehe nächster FAQ-Punkt),
- Stückzahl (immer ganzzahlig, bei Stornierungen auch mit negativen Vorzeichen),
- Preis (siehe nächster FAQ-Punkt – immer positiv),
- Gesamteinnahmen (muss dem Preis*Stück entsprechen),
- erster Geltungstag (vorerst immer der erste des Geltungsmonats im Format: JJJJ-MM-TT oder TT.MM.JJJJ),
- Postleitzahl des Kunden (verpflichtend, falls unbekannt durch 00000 zu ersetzen) bzw. zweistelliger ISO-Codes des Landes, wenn es sich um einen Wohnort im Ausland handelt.
Sämtliche Formatvorgaben sind im Dokument DTicket_Definition Meldestruktur im Downloadbereich (https://deutschlandticketclearing.de/Download) einsehbar.
Es wird zwischen dem Geltungsmonat, Verarbeitungsmonat und dem Verkaufsmonat unterschieden.
Der Geltungsmonat ist der Monat, in welchem das D-Ticket gültig ist. Der Geltungsmonat wird vom gemeldeten ersten Geltungstag abgeleitet. Der Geltungsmonat ist bei D-Ticket ausschlaggebend für die statistischen Darstellungen im D-Ticket-Monitor.
Der Verarbeitungsmonat ist der Monat, in welchem das Ticket bei der D-TIX verarbeitet wird. Alle korrekten und einlesbaren Meldungen werden zum 20. jeden Monats verarbeitet. Für diese Meldungen wird intern das Verarbeitungsdatum ergänzt. In der Stufe 2 werden alle neu gemeldeten Tickets für die EAV berücksichtigt, welche bis zum Stichtag verarbeitet wurden.
In allen drei Einnahmemeldungen (D-Ticket, Restsortiment und Soll-Einnahmen) muss das Feld Monat gefüllt werden. Die Definition des Monats wurde beim D-Ticket zum 01.03.2025 bedingt durch die EAV nach Stufe 2 vom Meldemonat zum Verkaufsmonat angepasst.
Definition der Spalte “Monat” ab dem 01.03.2025
Ab dem 01.03.2025 soll der Verkaufsmonat, in welchem das D-Ticket in Umlauf gebracht wurde, angegeben werden.
Beispiele:
- Ticketverkauf im Februar für Gültigkeit im Februar => Monat =2
- Ticketverkauf im Februar für Gültigkeit im März (Vorverkauf) => Monat=2
- Ticketverkauf im Januar, aber z.B. aus technischen Gründen erfolgt die Meldung des Tickets an die D-TIX erst am 19.3 => Monat=1
- Erstattungsmeldung am 19.3. für ein Ticket, welches im Januar verkauft wurde => Monat =1
- Aboverträge mit Laufzeit von größer als einen Monat: es ist nicht jeden Monat derselbe Monat des Vertragsabschlusses einzutragen, sondern fortlaufend der Monat der Ausgabe des neuen gültigen Fahrscheins, z.B. Abo wird zum 1.1. abgeschlossen und Ende Februar wird das dritte Ticket mit Gültigkeit März ausgestellt => Monat = 2
- Chipkarten: bei Chipkarten wird vorgegangen wie bei Aboverträgen sowie Vorverkäufen
- zum Beispiel wird ein DTicket-Abo-Vertrag am 12.09.2024 mit Gültigkeitsbeginn 01.10.2024 abgeschlossen und die Chipkarte wird am 25.09.2024 ausgehändigt. Bis zum 10.02.2025 ist vom Kunde keine Kündigung des D-Ticket-Abovertrages in Bezug auf den Gültigkeitszeitraum März 2025 eingegangen. Danach hat das Unternehmen ab 11.02.2025 gegenüber dem Kunden Anspruch auf Zahlung des D-Ticketpreises für den Gültigkeitsmonat März 2025. Die Chipkarte, auf welcher das D-Ticket elektronisch hinterlegt ist, wird vom Unternehmen nicht auf die Sperrliste gesetzt und behält somit seine Gültigkeit im März. Folglich meldet das Unternehmen das D-Ticket an die D-TIX bis zum 20.03.2025 für die Februarmeldung mit dem Verkaufsmonat Februar 2025 und Gültigkeitsmonat März 2025.
Definition der Spalte “Monat” bis zum 28.02.2025
Bis zum 28.02.2025 bezieht sich diese Angabe auf den Meldemonat und ermöglicht es der Sammelstelle zu monitoren, ob jede TO für jeden Monat eine Meldung abgegeben hat. Beispielsweise ist in der D-Ticket-Meldung am 20.2. über die Einnahmen des Monats Januar in alle Zeilen eine „1“ einzutragen.
Definition der Spalte “Monat” bei Rest- und Soll-Einnahmen in die Spalte Monat bei einer Rest-Sortiments Meldung wird der Monat, für den gemeldet wird, eingetragen (z.B. am 20.3. für die Einnahmen des Monats Januar in alle Zeilen eine „1“).
Bei den Solleinnahmen, die nur einmalig im Jahr gemeldet werden müssen, gibt es eine Zeile je Monat (2023: 5, …, 12 und 2024 ff: 1, …, 12).
Sollten Sie feststellen, dass in einer vergangenen Meldung ein Fehler aufgetreten ist, können Sie diese unter Angabe des ursprünglichen Meldemonats in Ihrer aktuellen Meldung korrigieren (Kundenstornos zählen nicht zu diesen Fehlern).
Kundenstornos oder Erstattungen, die im Meldemonat verarbeitet wurden, aber einen vergangenen Geltungsmonat betreffen, können unter Angabe des ursprünglichen Geltungsmonats storniert werden. Beispielsweise wird eine Erstattung für den Oktober im Dezember wie folgt gemeldet:
Monat | Jahr | Erster Geltungstag | Preis | Stueck | Gesamteinnahme | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
12 | 2023 | 2023-10-01 | 49 | -1 | -49 |
Ticketcode | Bezeichnung | Erläuterung | Zulässige Preise Meldung |
---|---|---|---|
1 | D-Tickets |
|
|
2 | Job-Tickets |
|
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3 | Job-Tickets im Vollsolidarmodell |
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4 | Anteilige Erstattungen und Einstiege |
|
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5 | Semester-Tickets im Vollsolidarmodell |
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|
6 | Schülertickets | Bisher kein eigenes Tarifprodukt des D-Tickets: daher nicht nutzen | / |
Seit Oktober 2023 ist die Meldung der PLZ des Wohnortes des D-Ticket Abonnenten/Abonnentin verpflichtend.
PLZ von Wohnorten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind 5-stellig anzugeben, also ohne führendes D. Achten Sie bei PLZ, die mit 0 beginnen (vor allem in Sachsen und Brandenburg relevant) darauf, dass Excel den Dateneintrag nicht in eine Zahl ohne führende 0 umwandelt. Formatieren Sie die Daten dafür als Text.
Wohnorte im Ausland sind durch den zweistelligen ISO-Code dem jeweiligen Land zuzuordnen (Quelle z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Staaten_der_Erde - ISO-2-Code). Die tatsächliche Postleitzahl im Ausland ist nicht einzutragen.
Sollten im absoluten Ausnahmefall für einzelne D-Tickets keine PLZ-Informationen vorliegen, dann füllen Sie das Feld mit 00000 (5 Nullen).
Ab dem 01.03.2025 müssen für alle Meldungen ab dem Meldemonat Februar 2025 die Meldestellen-ID in der monatlichen Datenmeldung in der Datei D-Tickets angegeben werden. Die Meldestellennummer setzt sich zusammen aus der TO-ID (vierstellig, ggf. mit Nullen am Anfang aufzufüllen) und der Meldestellennummer (sechsstellig, ggf. mit Nullen am Anfang aufzufüllen), die von der TO initial vergeben wird und in der Stammdatenabfrage angegeben wurde. Die ID dient der Prüfung bei der TO sowie zur Zuordnung zur zugehörigen ZaSt bzw. ZaSten. Zum Beispiel hat die Meldestelle mit der Nummer 25 von der TO mit der TO-ID 467 die Meldestellen-ID "0467000025" und die Meldestelle mit der Nummer 1234 mit der TO-ID 637 die Meldestellen-ID "0637001234".
Das Restangebot muss jeweils einen Monat nach den D-Ticket gemeldet werden. Die Meldestruktur ist einfacher als beim D-Ticket. Abgefragt werden lediglich Meldemonat und -jahr, Ticketgruppe (siehe unten) und Gesamteinnahme (inkl. Umsatzsteuer). Dadurch sind maximal 4 Zeilen je Meldung notwendig.
Die Aufteilung des restlichen Angebots in Ticketgruppen entspricht der, seit 2020 vom VDV durchgeführten Corona-Regelabfrage. Die entsprechende Meldung ist vielfach geübte Praxis in den Verkehrsverbünden. Rückfragen zur Zuordnung können an den VDV, Fachbereich Statistik, gerichtet werden. Folgende Ticketgruppen werden unterschieden:
Code | Ticketgruppe | Enthält Angebote |
---|---|---|
11 | Einzel- und Mehrfahrtenkarten |
Einzelfahrscheine jeweils für Erwachsene/Kinder/Gruppen
|
12 | Tageskarten |
Pauschalpreistickets
|
13 | Zeitkarten ohne Abo (>24h) |
Formen von Mehrtageskarten
|
14 | Abos exkl. D-Ticket |
Alles, was im Normalfall mehr als einen Monat gilt
|
Die SOLL-Einnahmen sind gemäß Mustererstattungsrichtlinie zu ermitteln. Basis sind die Einnahmen aus dem Jahr 2019, die um die Tarifmaßnahmen fortgeschrieben werden. Die SOLL-Einnahmen sind als Brutto-Werte (inkl. Umsatzsteuer) anzugeben.
Dabei müssen eventuelle noch nicht bekannte Mehransprüche aus tatsächlichen Mehrverkehren, Minderansprüche aus tatsächlichen Minderverkehren o.ä. zunächst noch nicht berücksichtigt werden. Die pauschale Steigerungsrate in Höhe von 1,3% soll aber in der Berechnung einbezogen werden.
Mittel aus SGB IX und 45a sind in den SOLL-Einnahmen NICHT einzubeziehen.
Die SOLL-Einnahmen sind einmalig pro Jahr und monatsscharf zu melden und können beim Vorliegen neuer Erkenntnisse zu Tarifmaßnahmen oder Verkehrsleistungsveränderungen nachgemeldet werden.
Weitere Informationen befinden sich in der Musterrichtlinie, für die Jahre 2024 und 2025 auf der Seite des bayrischen Staatsministeriums und für die Jahre 2023 und davor auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW.
Laut den Tarifbestimmungen zum D-Ticket sollen ab dem 01.01.2024 einheitliche Erstattungsregeln angewandt werden.
Bsp.: Ein Kunde erhält eine Gutschrift für den laufenden Monat in Höhe von 27×1/30 von 49,00 € (= ca. 44,10 €)
Bsp.: Ein Kunde erhält eine Gutschrift für den laufenden Monat in Höhe von 27×1/30 von 49,00 € (= ca. 44,10 €) | ||
Bezeichnung | Erläuterung | Meldungen |
---|---|---|
Erstattung auf das jeweilige D-Ticket-Produkt mit Meldung der vollen ursprünglichen Einnahme und einem separatem Teilstorno |
|
1 Datensatz (1 Stück) mit Preis "+49,00 €" und Ticketcode 1 – also einer Einnahme von 49,00 € und 1 Datensatz (-1 Stück) mit Preis "44,10 €" und Ticketcode 4 – also einer Einnahme von -44,10€ |
Verspätete Meldungen und Korrekturmeldungen erfolgen in der nächsten Monatsmeldung nach Bekanntwerden des Sondersachverhalts. Nicht jede Korrektur erfordert eine vorherige Stornierung der bisher gemeldeten Daten.
Technisch werden verarbeitete Datensätze nicht wirklich gelöscht, sondern durch weitere Meldungen mit entgegengesetzten Vorzeichen neutralisiert. Dadurch gewährleisten wir, dass wir immer den Datenstand zu einem Stichtag heranziehen können und es keine nachträglichen Änderungen geben kann.
Bei der Datenstornierung unterscheiden wir drei Fälle:
- Fall 1: Ein Kunde storniert sein Deutschlandticket
- Fall 2: Ein Vertriebsdienstleiter meldet erst zu spät an Sie als meldende TO
- Fall 3: Sie haben einen Fehler in der Meldedatei entdeckt und möchten die Datei korrigieren.
Für jeden dieser drei Fälle möchten wir Ihnen das präferierte Vorgehen erklären. Bitte nehmen Sie auf keinen Fall Änderungen in bereits hochgeladen Dateien vor. Diese Änderung würde nicht verarbeitet, weil jede Datei nur einmal vom System als neu erkannt, ausgelesen und verarbeitet wird. Nachträgliche Änderungen bleiben daher unberücksichtigt.
Fall 1: Ein Kunde storniert sein Deutschland-Ticket
In diesen Fällen können Sie einfach in der nächsten fälligen Monatsmeldung die Anzahl der Stück und damit auch die Gesamteinnahme um die stornierten Tickets reduzieren. Falls Sie die positiven und negativen Meldungen nicht saldieren möchten oder können, steht es Ihnen auch frei, die zurückgegebenen Tickets in einer Extrazeile, wie hier im Beispiel einer Meldung zum 20.08.2023 darzustellen:
Monat | Jahr | Meldestelle | Tariforganisation | Ticketcode | Stueck | Preis | Gesamteinnahme | ersterGeltungstag | PLZ |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 2023 | XXX | XXX | 1 | 83 | 49 | 4067 | 2023-07-01 | 01234 |
6 | 2023 | XXX | XXX | 1 | -1 | 49 | -49 | 2023-06-01 | 01234 |
... |
Das Vorgehen für das Restsortiment funktioniert analog, hier ein Bsp.:
Monat | Jahr | Meldestelle | Tariforganisation | Ticketgruppe | Gesamteinnahme |
---|---|---|---|---|---|
7 | 2023 | XXX | XXX | 11 | 500 |
7 | 2023 | XXX | XXX | 13 | 300 |
7 | 2023 | XXX | XXX | 12 | 300 |
7 | 2023 | XXX | XXX | 14 | 50 |
6 | 2023 | XXX | XXX | 14 | -100 |
SUM | 5 | 1050 |
Fall 2: Ein Vertriebsdienstleister meldet erst zu spät an Sie als meldende TO:
Aus welchem Grund auch immer waren Ihnen zum Zeitpunkt der letzten Meldung nicht alle relevanten Verkäufe bekannt. Dann können Sie diese in der folgenden Meldung z.B. zum 20.08. nachmelden, indem Sie zusätzliche Zeilen einfügen, die die Nachmeldungen beinhalten, z.B.:
Monat | Jahr | Meldestelle | Tariforganisation | Ticketcode | Stueck | Preis | Gesamteinnahme | ersterGeltungstag | PLZ |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 2023 | XXX | XXX | 1 | 83 | 49 | 4067 | 2023-07-01 | 01234 |
6 | 2023 | XXX | XXX | 1 | 3 | 49 | 147 | 2023-06-01 | 01234 |
5 | 2023 | XXX | XXX | 1 | 2 | 49 | 98 | 2023-05-01 | 01234 |
... |
Fall 3: Sie haben einen Fehler in der Meldedatei entdeckt und möchten die Datei korrigieren:
Eine Korrektur von bereits übermittelten Daten ist möglich. Hierfür laden Sie eine Datei hoch mit demselben Namen jener die korrigiert werden soll, ergänzt um „_STORNO“ z.B. für die Maimeldung: XX_D_Tickets_202305_STORNO.csv
Innerhalb dieser Datei werden die zu korrigierenden Werte bei Gesamteinnahmen und Stückzahlen mit entgegengesetztem Vorzeichen übergeben. Anschließend laden Sie eine Datei mit dem Namen: XX_D_Tickets_202305_NEU.csv hoch in der sie die korrekten Werte übermitteln.
Sie können entweder über eine Storno-Datei die gesamte ursprüngliche, fehlerhafte Datei mit negativen Vorzeichen bei Stück und Gesamteinnahme versehen und somit die ursprüngliche Datei in Gänze neutralisieren, um sie danach vollkommen neu (unter Verwendung der Dateiendung _NEU.csv) hochzuladen, oder nur eine Delta-Meldung vornehmen, die lediglich die Abweichungen zum gewünschten Ergebnis enthält.
Wichtig hierbei ist, dass die Summe aller drei Dateien:
- Ursprüngliche Datei
- _STORNO-Datei
- _NEU-Datei
dann ihren tatsächlichen D-Ticket Verkäufen (Stückzahlen und Einnahmen) aus dem entsprechenden Meldezeitraum entsprechen muss, da wir alle Datensätze aufsummieren.
Wie oben bereits geschrieben, genügt es nicht, die bereits hochgeladenen Dateien im SharePoint zu verändern oder zu löschen!
Jede der drei Meldedateien (D-Ticket, Restsortiment und Soll-Einnahmen) erfordert eine zusätzliche Verteilung auf das Bundesland (BL) in dem diese kassentechnische Einnahme entsteht. Auch die BL-Verteilung der D-Ticket-Meldung folgt dieser Regelung und bezieht sich nicht auf die Postleitzahlen der Abonnent:innen.
Für TO, deren Bediengebiet nur ein Bundesland umfasst ist die Meldung sehr einfach. Z.B. für eine TO aus dem Saarland:
Bundesland | Anteil |
---|---|
BW | 0 |
BY | 0 |
BE | 0 |
BB | 0 |
HB | 0 |
HH | 0 |
HE | 0 |
MV | 0 |
NI | 0 |
NW | 0 |
RP | 0 |
SL | 100 |
SN | 5 |
ST | 0 |
SH | 0 |
TH | 0 |
SUM | 100 |
Für bundeslandübergreifende TO kann die Verteilung auf die beteiligten BL, sofern keine monatsaktuelle Information vorliegt, beispielsweise aus der vergangenen Jahresabrechnung oder einer vergleichbaren Quelle hergeleitet werden. Nur bundeslandübergreifende TO, wie z.B. der RMV, der hvv, der DTV oder MDV, müssen ihre Einnahmen verteilen und etwas anderes als 100 eintragen.
Die Verteilung auf Bundesländer ist anhand der Erlösaufteilung der TO vorzunehmen.
Die Wohnorte der Abonnent:innen sind in dieser Meldung nicht relevant.
Eine Korrektur der bereits gemeldeten BL-Verteilung funktioniert nach demselben Prinzip wie bei den eigentlichen Daten-Meldungen.
Hier ein Beispiel:
In der Datei "XX_D_Tickets_Vert_BL_202305" haben Sie versehentlich dem Bundesland Sachsen 5% der Einnahmen zugeordnet, obwohl Sie nur im Saarland unterwegs sind:
Bundesland | Anteil |
---|---|
BW | 0 |
BY | 0 |
BE | 0 |
BB | 0 |
HB | 0 |
HH | 0 |
HE | 0 |
MV | 0 |
NI | 0 |
NW | 0 |
RP | 0 |
SL | 95 |
SN | 5 |
ST | 0 |
SH | 0 |
TH | 0 |
SUM | 100 |
Dann erstellen Sie eine Stornodatei "XX_D_Tickets_Vert_BL_202305_STORNO" wie folgt:
Bundesland | Anteil |
---|---|
BW | 0 |
BY | 0 |
BE | 0 |
BB | 0 |
HB | 0 |
HH | 0 |
HE | 0 |
MV | 0 |
NI | 0 |
NW | 0 |
RP | 0 |
SL | -95 |
SN | -5 |
ST | 0 |
SH | 0 |
TH | 0 |
SUM | -100 |
und eine Neu-Datei "XX_D_TICKETS_VERT_BL_202305_NEU", die wie folgt aussieht und laden beide Dateien in den Sharepoint.
Bundesland | Anteil |
---|---|
BW | 0 |
BY | 0 |
BE | 0 |
BB | 0 |
HB | 0 |
HH | 0 |
HE | 0 |
MV | 0 |
NI | 0 |
NW | 0 |
RP | 0 |
SL | 100 |
SN | 0 |
ST | 0 |
SH | 0 |
TH | 0 |
SUM | 100 |
Das Verfahren ist für alle fehlerhaften Meldungen zu verwenden. Das Verfahren funktioniert genauso für die Verteilungsschlüssel des Rest-Sortiments und der SOLL-Einnahmen.
Denken Sie bitte daran, es genügt nicht, die bereits hochgeladenen Dateien im SharePoint zu verändern oder zu löschen!
Es gibt eine Reihe von formalen Gründen, die zu einer Ablehnung der Meldedateien führt. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit den häufigsten Gründen und wie Sie gegensteuern können:
- Es erfolgt eine automatische Prüfung der Meldeart, anhand der Schlüsselbegriffe im Dateinamen [D_Tickets, D_Tickets_Vert, Rest_Angebot, Rest_Angebot_Vert, Solleinnahmen, Solleinnahmen_Vert]. Wenn keiner dieser Schlüsselbegriffe gefunden wird, wird ein Fehlercode erzeugt.
- Maßnahme: halten Sie sich immer an die vorgegebenen Bezeichnungen der jeweiligen Dateien: TO-Nummer_Schlüsselbegriff_JJJJMM.csv
- Es erfolgt eine automatische Prüfung der Dateistruktur (handelt es sich um eine csv Datei bzw. sind Anzahl, Namen und Inhalt der Spalten wie vereinbart?)
- Maßnahme: verändern Sie weder Spaltenköpfe noch -Anzahl, oder -Reihenfolge. Senden Sie uns immer csv Dateien (keine Excel-Tabellen)
- Es erfolgt eine automatische Prüfung auf Leer-Felder in jeder Spalte und jeder Meldung (außer in optionalen Feldern)
- Maßnahme: lassen Sie kein Pflichtfeld leer. Wenn es zu einem Ticketcode keine Einnahmen gibt, dann tragen Sie 0,00 ein.
- Es erfolgt eine automatische Prüfung auf die verwendeten Ticketcodierungen
- Maßnahme: verwenden Sie für D-Tickets ausschließlich die Ticketcodes 1-5 und für das Rest-Sortiment ausschließlich die Werte 11-14.
- Es erfolgt eine automatische Prüfung Preise in Ticketcode 1 und 2
- Maßnahme: stellen Sie sicher, dass im Ticketcode 1 ausschließlich der Preis 49,00€ (bis Geltungstag Dezember 2024) bzw. 58,00€ (ab Geltungstag Januar 2025) auftaucht und, dass im Ticketcode 2 ausschließlich der Preis 46,55€ (bis Geltungstag Dezember 2024) bzw. 55,10€ (ab Geltungstag Januar 2025) verwendet wurde.
- Preise dürfen niemals negativ sein und nicht größer als 49,00€ (bis Geltungstag Dezember 2024) bzw. 58,00€ (ab Geltungstag Januar 2025)
- Es erfolgt eine automatische Prüfung, ob mehrere TO IDs übergeben wurden.
- Maßnahme: prüfen Sie vor dem Absenden, dass nur Ihre TO-ID in allen Zeilen verwendet wurde.
- Es erfolgt eine automatische Prüfung der Meldestelle.
- Maßnahme: prüfen Sie vor dem Absenden, dass jeweils eine zehnstellige Meldestellen-ID eingetragen ist.
- Es erfolgt eine automatische Prüfung der Kontrollsummen.
- Maßnahme: prüfen Sie vor dem Absenden, dass die Anzahl der Datenzeilen (ohne Spaltenüberschrift) der ersten Prüfsumme und dass die Summe Ihrer gemeldeten Einnahmen bis auf beide Nachkommastellen der zweiten Prüfsumme entspricht.
- Es erfolgt eine automatische Prüfung der gemeldeten PLZ
- Maßnahme: stellen Sie sicher, dass sämtliche Einträge 5-stellig oder 2-stellig (bei ausländischen Wohnorten) sind.
Datenmeldungen bis 20.04.2025 erfolgen wie gewohnt über den SharePoint. Ab dem 21.04.2025 können die monatlichen Datenmeldungen ausschließlich über den Deutschlandticketmonitor hochgeladen werden.
SharePoint aufräumen bis 20.04.2025
Alle Dateien, welche am 21.04.2025 nicht erfolgreich von uns verarbeitet werden konnten, können nicht mehr über den SharePoint in unser System hochgeladen werden. Für die auf dem SharePoint abgelegten Dateien haben Sie weiterhin eine Leseberechtigung, aber keine Schreibrechte mehr. Daher bitten wir Sie, Ihren SharePoint rechtzeitig auf noch unverarbeitete Dateien zu überprüfen. Unverarbeitet sind alle Dateien, die nicht im Ordner „erfolgreich verarbeitet“ liegen. Bei diesen Daten liegt in der Regel ein struktureller Fehler vor (z.B. falsche Spaltenanzahl, ungültiger Preis, unbekannter Ticketcode, falsche Prüfsumme etc.). Sie können die Datei auf strukturelle Fehler im Deutschlandticketmonitor prüfen. Sobald die Datei keine Fehler mehr aufweist, können Sie die Datei bis zum 20.04.2025 erneut für die Verarbeitung auf den SharePoint laden. Alle Dateien, die bis zum Stichtag nicht auf dem SharePoint verarbeitet werden konnten, können anschließend nur noch über den Deutschlandticketmonitor hochgeladen werden.
Datenmeldung über den Deutschlandticketmonitor ab dem 21.04.2025
Ab dem 21.04.2025 erfolgt die Datenmeldung über den Deutschlandticketmonitor. Dafür folgen Sie dem vorgebebenen Prozess:
- Zunächst wird die Datei hochgeladen und es erfolgt eine automatisierte strukturelle Prüfung, wie sie bereits jetzt implementiert ist.
- Wenn keine strukturellen Fehler vorliegen, haben Sie die Möglichkeit für eine inhaltliche Prüfung.
- Hierzu werden die eingereichten Daten in Abbildungen dargestellt.
- Anhand dieser können Sie (auch im Vergleich zu früheren Meldungen) leichter erkennen, ob die neuen Daten inhaltlich korrekt sind.
- Anschließend können Sie die Einnahmen per Klick final melden und erhalten eine Bestätigung.
- Alle Meldungen können in der Meldehistorie eingesehen werden.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Email: deutschlandticketclearing@deutschebahn.com
Telefon: +49561 786 4890 (werktags 8 bis 14 Uhr)