FAQ

Erläuterungen

Wer sammelt die Daten?

Die Daten werden von der D-TIX GmbH & Co. KG gesammelt. Weitere Informationen über die D-TIX finden sie hier.

Wofür werden die Daten verwendet?

Die Daten werden für zwei wesentliche Bereiche verwendet:

  1. Mit der Datensammlung wird ermittelt, wie viele Deutschland-Tickets verkauft werden und wie hoch der gesamte Finanzbedarf zum Ausgleich der zu erwartenden Mindereinnahmen durch das Deutschland-Ticket in den jeweiligen Bundesländern ausfällt. Dafür werden SOLL-Einnahmen (zu erwartende Einnahmen ohne Deutschland-Ticket auf Basis der 2019er-Vor-Corona-Zahlen) und Ist-Einnahmen aggregiert auf Bundeslandebene gegenübergestellt.
  2. Mit Start des Vertrages über die Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket in der Stufe 2 (Geplanter Start im Mai 2025) werden die Erlöse nach Postleitzahl auf die Bundesländer verteilt, wo die Erlöse nach länderspezifischen Schlüsseln weiter auf die Teilnehmer der bundesweiten EAV (die Zahlungsausgleichsstellen, die sogenannten “ZaSten”) verteilt werden. Zwischen den ZaSten findet monatlich ein Ausgleich zwischen den erzielten Einnahmen und den Erlösansprüchen statt.

Wer sind die meldenden Tariforganisationen?

Die Meldung erfolgt stufenweise, d.h.:

Vom Verkehrsunternehmen/Verkäufer an die „gewohnte“ Tariforganisation, z.B. Verkehrsverbund oder Landestarif.
Die Tariforganisation, an die gemeldet wurde, sammelt die Daten aller Verkehrsunternehmen und sendet diese gebündelt an die D-TIX.
Verkehrsunternehmen mit eigenen Haustarifen können diese selbst direkt an die D-TIX melden oder an eine „nahestehende“ Verbundorganisation, die dann die Meldung übernimmt.

Tariforganisationen sind in diesem Zusammenhang alle Tarifgeber. Das können Verkehrsunternehmen mit eigenen Tarifen sein, Verbundorganisationen (auch Landestariforganisationen) oder Tarifgemeinschaften. An die D-TIX müssen jeweils nur die Organisationen melden, die nicht bereits an eine übergeordnete Tariforganisation melden. Wenn beispielsweise ein Busunternehmen an einen Verbund angeschlossen ist und seine Verkäufe dorthin meldet, muss diese Verbundorganisation für das Busunternehmen die Meldung an die Clearingstelle vornehmen. Verkehrsunternehmen in verbundfreien Räumen hingehen müssen i.d.R. selbst die Meldung der Daten vornehmen.

Wer ist „meldepflichtig“?

  • Alle Tariforganisationen, die D-Tickets verkaufen und diese nicht an einen übergeordneten Verbund/Tarifgemeinschaft weitermelden
  • Alle Tariforganisationen, die andere Tarifangebote (das sog. Restsortiment) verkaufen und diese nicht an einen übergeordneten Verbund/Tarifgemeinschaft weitermelden
  • Alle Tariforganisationen, die insbesondere wegen der Einführung des D-Tickets keine eigenen Tarifangebote mehr verkaufen, aber dennoch selbst eine SOLL-Einnahme in den Schadensausgleich einbringen. Dieser Sonderfall kann insbesondere in (ehemals) verbundfreien Räumen z.B. in Bayern und Niedersachsen, auftreten, wenn zuvor ein eigener Haustarif verkauft wurde, dessen Verkauf aber eingestellt wurde.

Um herauszubekommen, ob Sie meldepflichtig sind, füllen Sie bitte das Formular unter https://deutschlandticketclearing.de/Anmeldung aus und beantworten die nachfolgenden Fragen. Sollten Sie keine Verkaufseinnahmen haben, oder diese vollständig an eine Verbundorganisation weitermelden, sind Sie nicht meldepflichtig.

Sofern Sie als meldepflichtig eingestuft sind, erhalten Sie

  • ab dem 28.04.2025*:
    nach wenigen Arbeitstagen die Zugriffsrechte für Datenmeldungen über den Deutschlandticketmonitor.
  • bis zum 27.04.2025:
    nach wenigen Arbeitstagen per Mail einen Zugriffslink für eine eigene SharePoint Bibliothek unseres Dienstleisters, auf welche nur Sie und unser Dienstleister Zugriff haben. Dort legen Sie Ihre ausgefüllten Meldedateien ab. Voraussetzung für die Verarbeitung Ihrer Meldungen ist die Rücksendung der gezeichneten Schnittstellenvereinbarung (digitale Unterschriften sind ausreichend). Sie finden die Schnittstellenvereinbarung sowie die Meldedatei-Vorlagen mit Beispieldaten vorab hier: https://deutschlandticketclearing.de/Download

*Wir bereiten aktuell eine Umstellung des Meldeverfahrens vor, damit Sie nicht mehr zwei verschiedene Logins benötigen, sondern alles über den D-Ticket-Monitor erledigen können. Ab dem Stichtag können Sie Ihre Dateien zuerst im Monitor prüfen und dann direkt über den Monitor einreichen. Das Hochladen in Ihre eigene SharePoint Bibliothek entfällt dann.

Verkäufe aus dem Deutschland-Ticket müssen jeweils bis zum 20. des Folgemonats gemeldet werden. Beispielsweise müssen die Verkäufe aus dem Mai bis zum 20. Juni an die D-TIX geliefert werden. Die Zahlen für die verkauften Fahrkarten aus dem Restsortiment müssen bis zum 50. des Folgemonats abgelegt werden. Dafür müssen die Dateien (bis zum 27.04.2025) in Ihrer SharePoint Bibliothek abgelegt werden bzw. (ab dem 28.04.2025) über den Deutschlandticketmonitor hochgeladen werden*.

*Wir bereiten aktuell eine Umstellung des Meldeverfahrens vor, damit Sie nicht mehr zwei verschiedene Logins benötigen, sondern alles über den D-Ticket-Monitor erledigen können. Ab dem Stichtag können Sie Ihre Dateien zuerst im Monitor prüfen und dann direkt über den Monitor einreichen. Das Hochladen in Ihre eigene SharePoint Bibliothek entfällt dann.

Die D-Ticket Meldung erfolgt monatlich zum 20. des Folgemonats. Die Meldedatei ist ein csv Datenformat. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass alle Formatvorgaben korrekt umgesetzt sind (und nicht durch das Öffnen in Excel verändert wurden) prüfen Sie Ihre Datei bitte abschließend in einem Text-Editor. Zudem können Sie die Datei vor dem Hochladen prüfen lassen. Ab dem 28.04.2025 wird die Datei vor dem Hochladen auf den Deutschlandticketmonitor automatisch überprüft.

Der Name der Meldedatei setzt sich zusammen aus Ihrer TO-ID, der Bezeichnung „D_Tickets“ und dem Meldemonat. Z.B.: „1234_D_Tickets_202401.csv“ für TO 1234 und den Januar 2024. Bitte beachten Sie auf eine korrekte Bezeichnung der Datei, diese hat direkte Auswirkung auf die weitere Verarbeitung.

Die Datei enthält Angaben zum:

  • Verkaufsmonat (in welchem das Deutschlandticket in Umlauf gebracht wurde. Bei Nachmeldungen und Korrekturen jeweils der Verkaufsmonat, der korrigiert werden soll),
  • Verkaufsjahr,
  • Meldestellen-ID (setzt sich zusammen aus der TO-ID und der Meldestellennummer, die von der TO vergeben wird),
  • Ticketcode (siehe nächster FAQ-Punkt),
  • Stückzahl (immer ganzzahlig, bei Stornierungen auch mit negativen Vorzeichen),
  • Preis (siehe nächster FAQ-Punkt – immer positiv),
  • Gesamteinnahmen (muss dem Preis*Stück entsprechen),
  • erster Geltungstag (vorerst immer der erste des Geltungsmonats im Format: JJJJ-MM-TT oder TT.MM.JJJJ),
  • Postleitzahl des Kunden (verpflichtend, falls unbekannt durch 00000 zu ersetzen) bzw. zweistelliger ISO-Codes des Landes, wenn es sich um einen Wohnort im Ausland handelt.

Sämtliche Formatvorgaben sind im Dokument DTicket_Definition Meldestruktur im Downloadbereich (https://deutschlandticketclearing.de/Download) einsehbar.

Es wird zwischen dem Geltungsmonat, Verarbeitungsmonat und dem Verkaufsmonat unterschieden.

Der Geltungsmonat ist der Monat, in welchem das D-Ticket gültig ist. Der Geltungsmonat wird vom gemeldeten ersten Geltungstag abgeleitet. Der Geltungsmonat ist bei D-Ticket ausschlaggebend für die statistischen Darstellungen im D-Ticket-Monitor.

Der Verarbeitungsmonat ist der Monat, in welchem das Ticket bei der D-TIX verarbeitet wird. Alle korrekten und einlesbaren Meldungen werden zum 20. jeden Monats verarbeitet. Für diese Meldungen wird intern das Verarbeitungsdatum ergänzt. In der Stufe 2 werden alle neu gemeldeten Tickets für die EAV berücksichtigt, welche bis zum Stichtag verarbeitet wurden.

In allen drei Einnahmemeldungen (D-Ticket, Restsortiment und Soll-Einnahmen) muss das Feld Monat gefüllt werden. Die Definition des Monats wurde beim D-Ticket zum 01.03.2025 bedingt durch die EAV nach Stufe 2 vom Meldemonat zum Verkaufsmonat angepasst.

Definition der Spalte “Monat” ab dem 01.03.2025
Ab dem 01.03.2025 soll der Verkaufsmonat, in welchem das D-Ticket in Umlauf gebracht wurde, angegeben werden.

Beispiele:

  • Ticketverkauf im Februar für Gültigkeit im Februar => Monat =2
  • Ticketverkauf im Februar für Gültigkeit im März (Vorverkauf) => Monat=2
  • Ticketverkauf im Januar, aber z.B. aus technischen Gründen erfolgt die Meldung des Tickets an die D-TIX erst am 19.3 => Monat=1
  • Erstattungsmeldung am 19.3. für ein Ticket, welches im Januar verkauft wurde => Monat =1
  • Aboverträge mit Laufzeit von größer als einen Monat: es ist nicht jeden Monat derselbe Monat des Vertragsabschlusses einzutragen, sondern fortlaufend der Monat der Ausgabe des neuen gültigen Fahrscheins, z.B. Abo wird zum 1.1. abgeschlossen und Ende Februar wird das dritte Ticket mit Gültigkeit März ausgestellt => Monat = 2
  • Chipkarten: bei Chipkarten wird vorgegangen wie bei Aboverträgen sowie Vorverkäufen
  • zum Beispiel wird ein DTicket-Abo-Vertrag am 12.09.2024 mit Gültigkeitsbeginn 01.10.2024 abgeschlossen und die Chipkarte wird am 25.09.2024 ausgehändigt. Bis zum 10.02.2025 ist vom Kunde keine Kündigung des D-Ticket-Abovertrages in Bezug auf den Gültigkeitszeitraum März 2025 eingegangen. Danach hat das Unternehmen ab 11.02.2025 gegenüber dem Kunden Anspruch auf Zahlung des D-Ticketpreises für den Gültigkeitsmonat März 2025. Die Chipkarte, auf welcher das D-Ticket elektronisch hinterlegt ist, wird vom Unternehmen nicht auf die Sperrliste gesetzt und behält somit seine Gültigkeit im März. Folglich meldet das Unternehmen das D-Ticket an die D-TIX bis zum 20.03.2025 für die Februarmeldung mit dem Verkaufsmonat Februar 2025 und Gültigkeitsmonat März 2025.

Definition der Spalte “Monat” bis zum 28.02.2025
Bis zum 28.02.2025 bezieht sich diese Angabe auf den Meldemonat und ermöglicht es der Sammelstelle zu monitoren, ob jede TO für jeden Monat eine Meldung abgegeben hat. Beispielsweise ist in der D-Ticket-Meldung am 20.2. über die Einnahmen des Monats Januar in alle Zeilen eine „1“ einzutragen.
Definition der Spalte “Monat” bei Rest- und Soll-Einnahmen in die Spalte Monat bei einer Rest-Sortiments Meldung wird der Monat, für den gemeldet wird, eingetragen (z.B. am 20.3. für die Einnahmen des Monats Januar in alle Zeilen eine „1“).
Bei den Solleinnahmen, die nur einmalig im Jahr gemeldet werden müssen, gibt es eine Zeile je Monat (2023: 5, …, 12 und 2024 ff: 1, …, 12).
Sollten Sie feststellen, dass in einer vergangenen Meldung ein Fehler aufgetreten ist, können Sie diese unter Angabe des ursprünglichen Meldemonats in Ihrer aktuellen Meldung korrigieren (Kundenstornos zählen nicht zu diesen Fehlern).
Kundenstornos oder Erstattungen, die im Meldemonat verarbeitet wurden, aber einen vergangenen Geltungsmonat betreffen, können unter Angabe des ursprünglichen Geltungsmonats storniert werden. Beispielsweise wird eine Erstattung für den Oktober im Dezember wie folgt gemeldet:

Monat Jahr Erster Geltungstag Preis Stueck Gesamteinnahme
12 2023 2023-10-01 49 -1 -49

Um für die Landesvertreter stabile Vorjahreswerte zur Verfügung stellen zu können, landen derzeit sämtliche Meldungen, die auch Vorjahre betreffen, im sogenannten Fangkorb . Dort werden diese durch uns plausibilisiert und manuell freigegeben. Erst danach wird die gesamte Datei verarbeitet. Daher kann es passieren, dass die Verarbeitung einer großen D-Ticketmeldung mit mehreren Mio. € für zum Beispiel das Jahr 2025 von wenigen einzelnen Tickets aus dem Jahr 2024 verzögert wird.

Um diese Verzögerung zu vermeiden, möchten wir Sie bitten zukünftig Ihre monatlichen D-Ticket-Meldungen zu trennen in:

  • periodische Meldungen , die sowohl beim Verkaufsdatum als auch beim ersten Geltungstag nur das aktuelle Jahr betreffen -> diese werden dann automatisch direkt verarbeitet
  • und aperiodische Meldungen , die Vorjahre betreffen -> diese verplausibilisieren wir und geben sie manuell frei

Da nicht zwei Dateien mit demselben Namen gemeldet werden können, bitten wir Sie, die aperiodische Meldung mit dem Dateinamenszusatz „_APER“ zu versehen. Z.B. 321_D_Tickets_202505_APER.csv wenn die TO 321 im Meldemonat Mai 2025 noch Nachmeldungen für Vorjahre vornehmen möchte.

Am Dateinamen für die periodische Meldung ändert sich nichts. Auch SOLL und Restsortiment sind von dieser Änderung nicht betroffen, d.h. bei diesen Meldungen ist keine Trennung in periodische und aperiodische Meldungen notwendig.

Ticketcode Bezeichnung Erläuterung Zulässige Preise Meldung
1 D-Tickets
  • Sämtliche „normale“ D-Tickets
  • Semestertickets im Upgrade-Modell zum Gesamtpreis von 49€ bzw. 58€
  • Sozial-Tickets mit Auffüllung durch Kreise oder Länder auf 49€ bzw. 58€
  • Schülertickets mit Auffüllung durch Kreise oder Länder auf 49€ bzw. 58€
  • Sonstige D-Ticket zum Preis von 49€ bzw. 58€
  • Ausschließlich 49,00€ (bis Geltungstag Dezember 2024)
  • Ausschließlich 58,00€ (ab Geltungstag Januar 2025)
2 Job-Tickets
  • Job-Tickets mit 5% Rabatt
  • Ausschließlich 46,55€ (bis Geltungstag Dezember 2024)
  • Ausschließlich 55,10€ (ab Geltungstag Januar 2025)
3 Job-Tickets im Vollsolidarmodell
  • Job-Tickets mit abweichenden Rabatten in regionalen Altverträgen nur, bis ein bundesweit einheitliches Jobticket im Vollsolidarmodell eingeführt ist
  • Sobald ein bundesweit einheitliches Jobticket im Vollsolidarmodell eingeführt ist, löst dieses alle regionalen Altverträge im Ticketcode 3 ab
  • Immer positive Beträge
  • Werte zwischen 0,01€ und 46,54€ (bis Geltungstag Dezember 2024)
  • Werte zwischen 0,01€ und 55,09€ (ab Geltungstag Januar 2025)
4 Anteilige Erstattungen und Einstiege
  • untermonatliche Erstattungen oder Einstiege
  • Starterkarten (Achtung! In den bisherigen FAQ war dies noch falsch dem Ticketcode 3 zugeordnet)
  • Auch anteilige D-Tickets werden als ganze Stück gemeldet
  • Immer positive Beträge
  • Werte zwischen 0,01€ und 48,99€ (bis Geltungstag Dezember 2024)
  • Werte zwischen 0,01€ und 57,99€ (ab Geltungstag Januar 2025)
5 Semester-Tickets im Vollsolidarmodell
  • Ab März 2024
  • Ausschließlich 29,40€ (bis Geltungstag Juni 2025)
  • 29,40€ oder 34,80€ (Geltungstag Juli 2025 bis September 2025)
  • Ausschließlich 34,80€ (ab Geltungstag Oktober 2025)
6 Schülertickets Bisher kein eigenes Tarifprodukt des D-Tickets: daher nicht nutzen /

Seit Oktober 2023 ist die Meldung der PLZ des Wohnortes des D-Ticket Abonnenten/Abonnentin verpflichtend.

PLZ von Wohnorten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind 5-stellig anzugeben, also ohne führendes D. Achten Sie bei PLZ, die mit 0 beginnen (vor allem in Sachsen und Brandenburg relevant) darauf, dass Excel den Dateneintrag nicht in eine Zahl ohne führende 0 umwandelt. Formatieren Sie die Daten dafür als Text.

Wohnorte im Ausland sind durch den zweistelligen ISO-Code dem jeweiligen Land zuzuordnen (Quelle z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Staaten_der_Erde - ISO-2-Code). Die tatsächliche Postleitzahl im Ausland ist nicht einzutragen.

Sollten im absoluten Ausnahmefall für einzelne D-Tickets keine PLZ-Informationen vorliegen, dann füllen Sie das Feld mit 00000 (5 Nullen).

Ab dem 01.03.2025 müssen für alle D-Ticket-Meldungen ab dem Meldemonat Februar 2025 die Meldestellen-ID in der monatlichen Datenmeldung angegeben werden. Die Meldestellen-ID setzt sich zusammen aus der TO-ID (vierstellig, ggf. mit Nullen am Anfang aufzufüllen) und der Meldestellennummer (sechsstellig, ggf. mit Nullen am Anfang aufzufüllen), die von der TO initial vergeben wird und in der Stammdatenabfrage angegeben wurde. Zum Beispiel hat die Meldestelle mit der Nummer 25 von der TO mit der TO-ID 467 die Meldestellen-ID "0467000025" und die Meldestelle mit der Nummer 1234 mit der TO-ID 637 die Meldestellen-ID "0637001234".

Zum einen dient die ID dient der Prüfung bei der TO. Zum anderen wird die ID benötigt, die gemeldete D-Ticket-Einnahme nach der Zuordnung in den Stammdaten der zugehörigen ZaSt bzw. ZaSten zuzuordnen. Daher ist es unabdingbar, dass die Meldestellen-ID in den Stammdaten hinterlegt ist.

Achten Sie bei der Meldestellen-ID darauf, dass Excel den Dateneintrag nicht in eine Zahl ohne führende 0 umwandelt. Formatieren Sie die Daten dafür als Text.

Das Restangebot muss jeweils einen Monat nach den D-Ticket gemeldet werden. Die Meldestruktur ist einfacher als beim D-Ticket. Abgefragt werden lediglich Meldemonat und -jahr, Ticketgruppe (siehe unten) und Gesamteinnahme (inkl. Umsatzsteuer). Dadurch sind maximal 4 Zeilen je Meldung notwendig.

Die Aufteilung des restlichen Angebots in Ticketgruppen entspricht der, seit 2020 vom VDV durchgeführten Corona-Regelabfrage. Die entsprechende Meldung ist vielfach geübte Praxis in den Verkehrsverbünden. Rückfragen zur Zuordnung können an den VDV, Fachbereich Statistik, gerichtet werden. Folgende Ticketgruppen werden unterschieden:

Code Ticketgruppe Enthält Angebote
11 Einzel- und Mehrfahrtenkarten

Einzelfahrscheine jeweils für Erwachsene/Kinder/Gruppen

  • Hin/Rück-Fahrscheine
  • Streifenkarten
  • X-Fahrten-Karten
  • Fahrradkarten
  • Sonstiges (alles, was nicht eindeutig zugeordnet werden kann)
12 Tageskarten

Pauschalpreistickets

  • Ländertickets, Quer durchs Land, etc.
  • Tageskarten/Gruppentageskarten
13 Zeitkarten ohne Abo (>24h)

Formen von Mehrtageskarten

  • Wochenkarten (Ausbildung/Erwachsene)
  • Monatskarten (Ausbildung/Erwachsene)
  • 3er Tageskarte / x-Tageskarte
  • 10er Tagestickets
14 Abos exkl. D-Ticket

Alles, was im Normalfall mehr als einen Monat gilt

  • Abo-Jahreskarten (Ausbildung/Erwachsene)
  • Abo-Monatskarten (Ausbildung/Erwachsene)
  • Jobtickets (nicht D-Ticket)
  • Semestertickets (ohne Upgrade oder D-Ticket-Semester)
  • Azubitickets
  • Netzkarten (z.B. Amtsträger)

Die SOLL-Einnahmen sind gemäß Mustererstattungsrichtlinie zu ermitteln. Basis sind die Einnahmen aus dem Jahr 2019, die um die Tarifmaßnahmen fortgeschrieben werden. Die SOLL-Einnahmen sind als Brutto-Werte (inkl. Umsatzsteuer) anzugeben.

Dabei müssen eventuelle noch nicht bekannte Mehransprüche aus tatsächlichen Mehrverkehren, Minderansprüche aus tatsächlichen Minderverkehren o.ä. zunächst noch nicht berücksichtigt werden. Die pauschale Steigerungsrate in Höhe von 1,3% soll aber in der Berechnung einbezogen werden.

Mittel aus SGB IX und 45a sind in den SOLL-Einnahmen NICHT einzubeziehen.

Die SOLL-Einnahmen sind einmalig pro Jahr und monatsscharf zu melden und können beim Vorliegen neuer Erkenntnisse zu Tarifmaßnahmen oder Verkehrsleistungsveränderungen nachgemeldet werden.

Weitere Informationen befinden sich in der Musterrichtlinie, für die Jahre 2024 und 2025 auf der Seite des bayrischen Staatsministeriums und für die Jahre 2023 und davor auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW.

Laut den Tarifbestimmungen zum D-Ticket sollen ab dem 01.01.2024 einheitliche Erstattungsregeln angewandt werden.

Bsp.: Ein Kunde erhält eine Gutschrift für den laufenden Monat in Höhe von 27×1/30 von 49,00 € (= ca. 44,10 €)

Bsp.: Ein Kunde erhält eine Gutschrift für den laufenden Monat in Höhe von 27×1/30 von 49,00 € (= ca. 44,10 €)
Bezeichnung Erläuterung Meldungen
Erstattung auf das jeweilige D-Ticket-Produkt mit Meldung der vollen ursprünglichen Einnahme und einem separatem Teilstorno
  • vollständige Meldung D-Ticket als Einnahme
  • Datensatz für D-Ticketprodukt mit abweichendem Preis für nicht genutzte Tage
  • Als Monat ist jeweils der ursprüngliche Verkaufsmonat anzugeben
1 Datensatz (1 Stück) mit Preis "+49,00 €" und Ticketcode 1 – also einer Einnahme von 49,00 €
und
1 Datensatz (-1 Stück) mit Preis "44,10 €" und Ticketcode 4 – also einer Einnahme von -44,10€

Verspätete Meldungen und Korrekturmeldungen erfolgen in der nächsten Monatsmeldung nach Bekanntwerden des Sondersachverhalts. Nicht jede Korrektur erfordert eine vorherige Stornierung der bisher gemeldeten Daten.

Technisch werden verarbeitete Datensätze nicht wirklich gelöscht, sondern durch weitere Meldungen mit entgegengesetzten Vorzeichen neutralisiert. Dadurch gewährleisten wir, dass wir immer den Datenstand zu einem Stichtag heranziehen können und es keine nachträglichen Änderungen geben kann.

Bei der Datenstornierung unterscheiden wir drei Fälle:

  • Fall 1: Ein Kunde storniert sein Deutschlandticket
  • Fall 2: Ein Vertriebsdienstleiter meldet erst zu spät an Sie als meldende TO
  • Fall 3: Sie haben einen Fehler in der Meldedatei entdeckt und möchten die Datei korrigieren.

Für jeden dieser drei Fälle möchten wir Ihnen das präferierte Vorgehen erklären. Bitte nehmen Sie auf keinen Fall Änderungen in bereits hochgeladen Dateien vor. Diese Änderung würde nicht verarbeitet, weil jede Datei nur einmal vom System als neu erkannt, ausgelesen und verarbeitet wird. Nachträgliche Änderungen bleiben daher unberücksichtigt.

Fall 1: Ein Kunde storniert sein Deutschland-Ticket
In diesen Fällen können Sie einfach in der nächsten fälligen Monatsmeldung die Anzahl der Stück und damit auch die Gesamteinnahme um die stornierten Tickets reduzieren. Falls Sie die positiven und negativen Meldungen nicht saldieren möchten oder können, steht es Ihnen auch frei, die zurückgegebenen Tickets in einer Extrazeile, wie hier im Beispiel einer Meldung zum 20.08.2023 darzustellen:

Monat Jahr Meldestelle Tariforganisation Ticketcode Stueck Preis Gesamteinnahme ersterGeltungstag PLZ
7 2023 XXX XXX 1 83 49 4067 2023-07-01 01234
6 2023 XXX XXX 1 -1 49 -49 2023-06-01 01234
...

Das Vorgehen für das Restsortiment funktioniert analog, hier ein Bsp.:

Monat Jahr Meldestelle Tariforganisation Ticketgruppe Gesamteinnahme
7 2023 XXX XXX 11 500
7 2023 XXX XXX 13 300
7 2023 XXX XXX 12 300
7 2023 XXX XXX 14 50
6 2023 XXX XXX 14 -100
SUM 5 1050

Fall 2: Ein Vertriebsdienstleister meldet erst zu spät an Sie als meldende TO:
Aus welchem Grund auch immer waren Ihnen zum Zeitpunkt der letzten Meldung nicht alle relevanten Verkäufe bekannt. Dann können Sie diese in der folgenden Meldung z.B. zum 20.08. nachmelden, indem Sie zusätzliche Zeilen einfügen, die die Nachmeldungen beinhalten, z.B.:

Monat Jahr Meldestelle Tariforganisation Ticketcode Stueck Preis Gesamteinnahme ersterGeltungstag PLZ
7 2023 XXX XXX 1 83 49 4067 2023-07-01 01234
6 2023 XXX XXX 1 3 49 147 2023-06-01 01234
5 2023 XXX XXX 1 2 49 98 2023-05-01 01234
...

Fall 3: Sie haben einen Fehler in der Meldedatei entdeckt und möchten die Datei korrigieren:
Eine Korrektur von bereits übermittelten Daten ist möglich. Hierfür laden Sie eine Datei hoch mit demselben Namen jener die korrigiert werden soll, ergänzt um „_STORNO“ z.B. für die Maimeldung: XX_D_Tickets_202305_STORNO.csv
Innerhalb dieser Datei werden die zu korrigierenden Werte bei Gesamteinnahmen und Stückzahlen mit entgegengesetztem Vorzeichen übergeben. Anschließend laden Sie eine Datei mit dem Namen: XX_D_Tickets_202305_NEU.csv hoch in der sie die korrekten Werte übermitteln.
Sie können entweder über eine Storno-Datei die gesamte ursprüngliche, fehlerhafte Datei mit negativen Vorzeichen bei Stück und Gesamteinnahme versehen und somit die ursprüngliche Datei in Gänze neutralisieren, um sie danach vollkommen neu (unter Verwendung der Dateiendung _NEU.csv) hochzuladen, oder nur eine Delta-Meldung vornehmen, die lediglich die Abweichungen zum gewünschten Ergebnis enthält.

Wichtig hierbei ist, dass die Summe aller drei Dateien:

  1. Ursprüngliche Datei
  2. _STORNO-Datei
  3. _NEU-Datei

dann ihren tatsächlichen D-Ticket Verkäufen (Stückzahlen und Einnahmen) aus dem entsprechenden Meldezeitraum entsprechen muss, da wir alle Datensätze aufsummieren.

Wie oben bereits geschrieben, genügt es nicht, die bereits hochgeladenen Dateien im SharePoint zu verändern oder zu löschen!

Jede der drei Meldedateien (D-Ticket, Restsortiment und Soll-Einnahmen) erfordert eine zusätzliche Verteilung auf das Bundesland (BL) in dem diese kassentechnische Einnahme entsteht. Auch die BL-Verteilung der D-Ticket-Meldung folgt dieser Regelung und bezieht sich nicht auf die Postleitzahlen der Abonnent:innen.

Für TO, deren Bediengebiet nur ein Bundesland umfasst ist die Meldung sehr einfach. Z.B. für eine TO aus dem Saarland:

Bundesland Anteil
BW 0
BY 0
BE 0
BB 0
HB 0
HH 0
HE 0
MV 0
NI 0
NW 0
RP 0
SL 100
SN 5
ST 0
SH 0
TH 0
SUM 100

Für bundeslandübergreifende TO kann die Verteilung auf die beteiligten BL, sofern keine monatsaktuelle Information vorliegt, beispielsweise aus der vergangenen Jahresabrechnung oder einer vergleichbaren Quelle hergeleitet werden. Nur bundeslandübergreifende TO, wie z.B. der RMV, der hvv, der DTV oder MDV, müssen ihre Einnahmen verteilen und etwas anderes als 100 eintragen.

Die Verteilung auf Bundesländer ist anhand der Erlösaufteilung der TO vorzunehmen.

Die Wohnorte der Abonnent:innen sind in dieser Meldung nicht relevant.

Eine Korrektur der bereits gemeldeten BL-Verteilung funktioniert nach demselben Prinzip wie bei den eigentlichen Daten-Meldungen.

Hier ein Beispiel:

In der Datei "XX_D_Tickets_Vert_BL_202305" haben Sie versehentlich dem Bundesland Sachsen 5% der Einnahmen zugeordnet, obwohl Sie nur im Saarland unterwegs sind:

Bundesland Anteil
BW 0
BY 0
BE 0
BB 0
HB 0
HH 0
HE 0
MV 0
NI 0
NW 0
RP 0
SL 95
SN 5
ST 0
SH 0
TH 0
SUM 100

Dann erstellen Sie eine Stornodatei "XX_D_Tickets_Vert_BL_202305_STORNO" wie folgt:

Bundesland Anteil
BW 0
BY 0
BE 0
BB 0
HB 0
HH 0
HE 0
MV 0
NI 0
NW 0
RP 0
SL -95
SN -5
ST 0
SH 0
TH 0
SUM -100

und eine Neu-Datei "XX_D_TICKETS_VERT_BL_202305_NEU", die wie folgt aussieht und laden beide Dateien in den Sharepoint.

Bundesland Anteil
BW 0
BY 0
BE 0
BB 0
HB 0
HH 0
HE 0
MV 0
NI 0
NW 0
RP 0
SL 100
SN 0
ST 0
SH 0
TH 0
SUM 100

Das Verfahren ist für alle fehlerhaften Meldungen zu verwenden. Das Verfahren funktioniert genauso für die Verteilungsschlüssel des Rest-Sortiments und der SOLL-Einnahmen.

Denken Sie bitte daran, es genügt nicht, die bereits hochgeladenen Dateien im SharePoint zu verändern oder zu löschen!

Es gibt eine Reihe von formalen Gründen, die zu einer Ablehnung der Meldedateien führt. Im Folgenden finden Sie eine Liste mit den häufigsten Gründen und wie Sie gegensteuern können:

  • Es erfolgt eine automatische Prüfung der Meldeart, anhand der Schlüsselbegriffe im Dateinamen [D_Tickets, D_Tickets_Vert, Rest_Angebot, Rest_Angebot_Vert, Solleinnahmen, Solleinnahmen_Vert]. Wenn keiner dieser Schlüsselbegriffe gefunden wird, wird ein Fehlercode erzeugt.
  • Maßnahme: halten Sie sich immer an die vorgegebenen Bezeichnungen der jeweiligen Dateien: TO-Nummer_Schlüsselbegriff_JJJJMM.csv
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung der Dateistruktur (handelt es sich um eine csv Datei bzw. sind Anzahl, Namen und Inhalt der Spalten wie vereinbart?)
  • Maßnahme: verändern Sie weder Spaltenköpfe noch -Anzahl, oder -Reihenfolge. Senden Sie uns immer csv Dateien (keine Excel-Tabellen)
  • Sofern die Anzahl der Spalten in der Bundesland-Verteilung einen Fehler erzeugt, öffnen Sie die Datei bitte in einem Texteditor (nicht Excel) und entfernen alle Semikolons am Ende jeder Zeile
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung auf Leer-Felder in jeder Spalte und jeder Meldung (außer in optionalen Feldern)
  • Maßnahme: lassen Sie kein Pflichtfeld leer. Wenn es zu einem Ticketcode keine Einnahmen gibt, dann tragen Sie 0,00 ein.
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung auf die verwendeten Ticketcodierungen
  • Maßnahme: verwenden Sie für D-Tickets ausschließlich die Ticketcodes 1-5 und für das Rest-Sortiment ausschließlich die Werte 11-14.
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung Preise in Ticketcode 1 und 2
  • Maßnahme: stellen Sie sicher, dass im Ticketcode 1 ausschließlich der Preis 49,00€ (bis Geltungstag Dezember 2024) bzw. 58,00€ (ab Geltungstag Januar 2025) auftaucht und, dass im Ticketcode 2 ausschließlich der Preis 46,55€ (bis Geltungstag Dezember 2024) bzw. 55,10€ (ab Geltungstag Januar 2025) verwendet wurde.
  • Preise dürfen niemals negativ sein und nicht größer als 49,00€ (bis Geltungstag Dezember 2024) bzw. 58,00€ (ab Geltungstag Januar 2025)
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung, ob mehrere TO IDs übergeben wurden.
  • Maßnahme: prüfen Sie vor dem Absenden, dass nur Ihre TO-ID in allen Zeilen verwendet wurde.
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung, ob eine Meldestelle in der Datei D-Tickets eingetragen wurde.
  • Maßnahme: prüfen Sie vor dem Absenden, dass jeweils eine zehnstellige Meldestellen-ID eingetragen ist, die in den Stammdaten hinterlegt ist. Achten Sie bei der Meldestellen-ID darauf, dass Excel den Dateneintrag nicht in eine Zahl ohne führende 0 umwandelt. Formatieren Sie die Daten dafür als Text.
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung der Kontrollsummen.
  • Maßnahme: prüfen Sie vor dem Absenden, dass die Anzahl der Datenzeilen (ohne Spaltenüberschrift) der ersten Prüfsumme und dass die Summe Ihrer gemeldeten Einnahmen bis auf beide Nachkommastellen der zweiten Prüfsumme entspricht.
  • Es erfolgt eine automatische Prüfung der gemeldeten PLZ
  • Maßnahme: stellen Sie sicher, dass sämtliche Einträge 5-stellig oder 2-stellig (bei ausländischen Wohnorten) sind.
  • Die Spalten “Preis” und “Gesamteinnahme” dürfen nur Zahlen und ein Dezimal-Komma enthalten, keine Tausendertrennzeichen oder €-Zeichen
  • Maßnahme: formatieren Sie die zwei Spalten als “Standard” bzw. entfernen Sie Punkte und €-Zeichen.

Datenmeldungen bis 27.04.2025 erfolgen wie gewohnt über den SharePoint. Ab dem 28.04.2025 können die monatlichen Datenmeldungen ausschließlich über den Deutschlandticketmonitor hochgeladen werden.

SharePoint aufräumen bis 27.04.2025

Alle Dateien, welche am 27.04.2025 nicht erfolgreich von uns verarbeitet werden konnten, können nicht mehr über den SharePoint in unser System hochgeladen werden. Für die auf dem SharePoint abgelegten Dateien haben Sie weiterhin eine Leseberechtigung, aber keine Schreibrechte mehr. Daher bitten wir Sie, Ihren SharePoint rechtzeitig auf noch unverarbeitete Dateien zu überprüfen. Unverarbeitet sind alle Dateien, die nicht im Ordner „erfolgreich verarbeitet“ liegen. Bei diesen Daten liegt in der Regel ein struktureller Fehler vor (z.B. falsche Spaltenanzahl, ungültiger Preis, unbekannter Ticketcode, falsch formatierte Zahlen, falsche Prüfsumme etc.) oder daran, dass der Dateiname bereits für eine frühere Meldung verwendet wurde. Sie können die Datei auf strukturelle Fehler im Deutschlandticketmonitor prüfen. Sobald die Datei keine Fehler mehr aufweist, können Sie die Datei bis zum 27.04.2025 erneut für die Verarbeitung auf den SharePoint laden. Alle Dateien, die bis zum Stichtag nicht auf dem SharePoint verarbeitet werden konnten, können anschließend nur noch über den Deutschlandticketmonitor hochgeladen werden.

Datenmeldung über den Deutschlandticketmonitor ab dem 28.04.2025

Ab dem 28.04.2025 erfolgt die Datenmeldung über den Deutschlandticketmonitor. Dafür folgen Sie dem vorgebebenen Prozess: im Reiter "Dateimeldung und dann "Dateiprüfung & Upload":

  • Zunächst wird die Datei hochgeladen und es erfolgt eine automatisierte strukturelle Prüfung, wie sie bereits jetzt implementiert ist.
  • Wenn keine strukturellen Fehler vorliegen, haben Sie die Möglichkeit für eine inhaltliche Prüfung.
  • Hierzu werden die eingereichten Daten in Abbildungen dargestellt.
  • Anhand dieser können Sie (auch im Vergleich zu früheren Meldungen) leichter erkennen, ob die neuen Daten inhaltlich korrekt sind.
  • Anschließend können Sie die Einnahmen per Klick final melden und erhalten eine Bestätigung.
  • Alle Meldungen können sofort in der Meldehistorie eingesehen werden.

Einige Dateien werden nach dem Hochladen von uns manuell geprüft (z.B. da Tickets aus vorherigen Jahren enthalten sind) und landen zunächst im sogenannten Fangkorb. Sie erhalten in der Meldehistorie zunächst den Status „zu Prüfen“ und werden erst nach erfolgreicher manueller Prüfung im System hinterlegt. Alle anderen Dateien sind dann direkt in unserem System hinterlegt und können nicht mehr entfernt werden (in den Grafiken des Monitors erscheinen die Daten in der Regel am nächsten Werktag). Das Löschen bzw. das Überarbeiten der Datei ist nur noch über eine komplette Stornodatei (mit negativen Vorzeichen) möglich (vgl. „Welche Möglichkeiten zur Datenstornierung oder Datenkorrektur gibt es?“)

Wichtig: Laden Sie Dateien nicht probeweise hoch. Alle Dateien, die erfolgreich hochgeladen wurden (und nicht im Fangkorb landen) werden verarbeitet. Sofern diese fälschlicherweise hochgeladen wurden, müssen sie über eine Stornodatei korrigiert werden.

Eine Datei, die einmal bei uns verarbeitet wurde, kann NICHT wieder gelöscht werden. Es können nur Datensätze durch weitere Meldungen mit entgegengesetzten Vorzeichen neutralisiert werden. Dadurch gewährleisten wir, dass wir immer den Datenstand zu einem Stichtag heranziehen können und es keine nachträglichen Änderungen geben kann.

Dies gilt für sämtliche Datenmeldungen (D-Tickets, Rest, Soll und alle Bundesland-Verteilungen).

Weitere Infos finden sie unter „Welche Möglichkeiten zur Datenstornierung oder Datenkorrektur gibt es?

Wir haben Regeln, nach denen Dateien nicht automatisiert ins System hochgeladen werden, sondern zunächst im sogenannten Fangkorb landen. Dort werden die Datensätze von der D-TIX manuell überprüft und anschließend akzeptiert oder abgelehnt. Gründe für eine manuelle Prüfung können beispielweise Datensätze aus vorherigen Jahren oder eine vergleichsweise geringe Einnahmenmeldung sein. Erst wenn die Dateien akzeptiert sind, werden sie hochgeladen und im DTM abgebildet.

Die Umsetzung in 2025 erfolgt nach dem Vertrag über die Aufteilung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket in der Stufe 2. Die Umsetzung ist im Vertrag insbesondere in §§ 5 bis 7 beschrieben. Der Vertrag ist auf der Homepage des bayrischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (oder durch das Benutzen einer Suchmaschine) zu finden.

Bitten beachten Sie, dass der Vertrag maßgeblich ist. Das FAQ dient als Hilfestellung zur Umsetzung.

ZaSt ist die Abkürzung für Zahlungsausgleichsstelle. Jede ZaSt nimmt direkt am Zahlungsausgleichssystem teil. Das bedeutet: Es wird für jede ZaSt die Höhe der von ihr erzielten Bruttofahrgeldeinnahmen sowie des ihr zugewiesene Erlösanspruches aus den Gesamterlösen ermittelt und ausgewiesen. Vor der weiteren Berechnung wird von den Bruttofahrgeldeinnahmen der jeweilige Vertriebsanreiz (brutto) abgezogen, der bei der die jeweiligen Ticket verkaufenden Stelle verbleibt.

Aus dem Delta zwischen Bruttofahrgeldeinnahmen und Erlösanspruch wird je ZaSt errechnet, ob diese einen Zahlungsanspruch oder eine Zahlungsverpflichtung hat:

  • ein Zahlungsanspruch (sie hat weniger Bruttofahrgeldeinnahmen erzielt als ihr als Erlösanspruch zusteht) oder
  • eine Zahlungsverpflichtung (sie hat mehr Bruttofahrgeldeinnahmen erzielt als ihr als Erlösanspruch zusteht).

Diejenigen ZaSten, die zu viel eingenommen haben, müssen den Überhang ihrer Bruttofahrgeldeinnahmen, der sich aus der Umsetzung des BEAV ergibt, an jene ZaSten überweisen, die zu wenig eingenommen haben.

Die Zuordnung der Bruttofahrgeldeinnahmen erfolgt über die sogenannte Meldestellen-ID. Diese ID wird bei der monatlichen Datenmeldung durch die meldenden Stellen mitgeliefert. Anhand dieser ID wird jeder Umsatz einer ZaSt zugeordnet. Darauf aufbauend wird der Erlösanspruch je ZaSt berechnet – also der Betrag, der dieser Stelle gemäß Verteilungssystem zusteht. Dieses System sorgt dafür, dass am Ende jede ZaSt exakt den Betrag erhält, der ihrem Erlösanspruch entspricht.

Jede ZaSt erhält vom jeweiligen Bundesland eine eindeutige sechsstellige ID. Diese ID ist so aufgebaut, dass die ersten zwei Stellen die Kennziffer des Bundeslandes darstellen, während die letzten vier Stellen innerhalb dieses Rahmens frei vergeben werden können. Ein Beispiel für eine solche ID wäre „16789“. Um die Anzahl der benötigten ZaSten zu verringern, wurde zusätzlich die Bundesland-Kennziffer „99“ eingeführt. Diese steht für bundeslandüberschreitend tätige Unternehmen im DTV, die von mehreren Bundesländern einen festen prozentualen Anteil des jeweiligen Landeserlöses erhalten. Dieser Anteil wird je Land vor der regulären Erlösverteilung abgezogen und als sogenannter Vorwegabzug bezeichnet.

Da die Erlösverteilung grundsätzlich auf Bundeslandebene erfolgt und innerhalb dieser Ebene weiter auf die jeweiligen ZaSten aufgeteilt wird, haben grenzüberschreitend tätige Unternehmen in der Regel mehrere ZaSten – jeweils eine pro Bundesland. Um die Handhabung für diese Unternehmen zu vereinfachen und insbesondere die Anzahl der Überweisungen im Zahlungsausgleich zu verringern, besteht die Möglichkeit, mehrere solcher ZaSten zu einer gemeinsamen Zentral-ZaSt, kurz Z-ZaSt, zusammenzufassen. Die Einnahmen- und Erlöszuordnung erfolgt intern weiterhin auf Ebene der einzelnen ZaSten. Für die Abrechnung und den Zahlungsausgleich hingegen werden diese Werte dann auf die jeweilige Z-ZaSt aggregiert.

Die Z-ZaSt selbst erhält ebenfalls eine sechsstellige ID. Anstelle der üblichen zweistelligen Bundesland-Kennziffer beginnt sie mit den Buchstaben „ZZ“, gefolgt von einer vierstelligen Nummer. Diese Nummer wird zentral von D-TIX vergeben.

Bundesland-ID (BL-ID) Bundesland (BL)
01 Schleswig-Holstein
02 Hamburg
03 Niedersachsen
04 Bremen
05 Nordrhein-Westfalen
06 Hessen
07 Rheinland-Pfalz
08 Baden-Württemberg
09 Bayern
10 Saarland
11 Berlin
12 Brandenburg
13 Mecklenburg-Vorpommern
14 Sachsen
15 Sachsen-Anhalt
16 Thüringen
99 DTV
ZZ Zentral-ZaSt

Die Abrechnungsdokumente befinden sich im persönlichen Bereich der jeweiligen Zahlungsausgleichsstelle (ZaSt). Der Zugriff erfolgt über den Deutschland-Ticket-Monitor im Reiter „Übersicht Zahlungsausgleichsstelle“. Dort kann zwischen der einzelnen ZaSt und einer möglichen Zentralen ZaSt (Z-ZaSt) gewählt werden. Das Abrechnungsdokument im PDF-Format ist anschließend unter dem Reiter „Abrechnungsdokumente“ zu finden und kann dort heruntergeladen werden

Sobald neue Abrechnungsdokumente verfügbar sind, werden die betreffenden ZaSten bzw. Z-ZaSten per E-Mail darüber informiert. Für weiterführende Informationen zur Abrechnung stehen zusätzlich die Reiter „Gesamtübersicht“ sowie „Details ausgewählter Monat“ zur Verfügung. Weitere Information finden Sie dazu im Kapitel „Wie ist die Seite „Übersicht Zahlungsausgleisstellen“ im DTM aufgebaut?

Aufbau des Abrechnungsdokuments
Das Abrechnungsdokument besteht aus einem Anschreiben und mehreren Anlagen. Im Anschreiben sind die wichtigsten Eckdaten zusammengefasst: der Abrechnungsmonat, der Erlösanspruch, die Bruttofahrgeldeinnahme sowie der daraus resultierende Zahlungsanspruch oder die Zahlungsverpflichtung.

Anlage 1 enthält die Zahlungsinformationen: Sie zeigt, an wen eine ZaSt bei einer Zahlungspflicht Geld überweisen muss oder von wem sie bei einem Zahlungsanspruch Zahlungen erhält –inklusive IBAN. Der Verwendungszweck ist einheitlich aufgebaut, zum Beispiel: DTC-202510-016789-095432. Hierbei steht „DTC“ für Deutschlandticket-Clearing, gefolgt vom Abrechnungsjahr und -monat. Die erste sechsstellige Zahl ist die ZaSt-ID der zahlungspflichtigen Stelle, die zweite die ID der empfangsberechtigten Stelle.

In Anlage 2 wird die Zusammensetzung des Erlöses dargestellt: Sie zeigt die Gesamtverteilungsmasse für Deutschland, den prozentualen Anteil des jeweiligen Bundeslands und daraus abgeleitet den Erlösanspruch der jeweiligen ZaSt.

Anlage 3 beschreibt die Zusammensetzung der Bruttofahrgeldeinnahmen. Hier sind die Einnahmen der meldenden Stelle (genannt TO) nach Ticketcode (vgl Kapitel „Was verbirgt sich hinter den Ticketcodes des D-Tickets?“) und Stückzahl angegeben Außerdem sind der enthaltene Vertriebsanreiz und die Einnahme ohne Vertriebsanreiz aufgeführt.

In Anlage 4 wird der Vertriebsanreiz separat ausgewiesen. Gemäß Anlage zu § 4 Absatz 4 steht der Vertriebsanreiz dem Verkehrsunternehmen zu, das das D-Ticket verkauft hat. Etwaige Verpflichtungen dieses Unternehmens in anderen Verträgen, den Vertriebsanreiz ganz oder teilweise an Dritte auszukehren, bleiben davon unberührt. Die Tabelle zeigt die gerundeten Stückzahlen pro Ticketcode (Hinweis: Für Erstattungen wird kein Vertriebsanreiz gewährt) sowie den daraus berechneten Vertriebsanreiz in Brutto.

Anlage 5 enthält – sofern übermittelt – eine Übersicht über den Erlösanspruch auf Ebene einzelner Verkehrsverträge. Diese Anlage wurde auf Wunsch aus der Branche eingeführt und dient rein zur Information. Grundlage ist ein Anteilsschlüssel, der von der zuständigen ZaSt bzw. Z-ZaSt an D-TIX übermittelt wurde. Für die Richtigkeit und Aktualität dieser Daten ist ausschließlich die übermittelnde Stelle verantwortlich. Die Anlage 5 ist nur enthalten, wenn tatsächlich ein Schlüssel übermittelt wurde. (ACHTUNG: die Anlage 5 ist in den Probeabrechnungen noch nicht verfügbar)

Bitte beachten Sie: Bei allen dargestellten Einnahmen kann es aufgrund sinnvoller Rundungen zu geringen Differenzen zwischen den einzelnen Anlagen kommen. Abweichungen von wenigen Cent sind daher möglich.

Wenn Sie einer ZaSt oder Z-ZaSt zugeordnet sind, können Sie die „Übersicht Zahlungsausgleichsstellen“ im D-Ticket Monitor öffnen. Oben kann zwischen der Ansicht der ZaSt und Z-ZaSt ausgewählt werden (ACHTUNG: die Ansicht der Z-ZaSt ist noch nicht verfügbar für die erste Probeabrechnung). Bitte beachten Sie auch die dort angegebenen allgemeinen Hinweise. Anschließend folgen drei Reiter: „Abrechnungsdokumente“, „Gesamtübersicht“ und „Details ausgewählter Monat“.

Im Reiter „Abrechnungsdokumente“ sind alle bisherigen Abrechnungen zu finden, die als PDF downloadbar sind. Im Reiter „Gesamtübersicht“ kann über ein Dropdown-Menü die gewünschte ZaSt bzw. Z-ZaSt ausgewählt und ein Betrachtungszeitraum festgelegt werden. Dort finden sich grafische und tabellarische Aufschlüsselungen zu Bruttofahrgeldeinnahmen und Erlösanspruch. Im Reiter „Details ausgewählter Monat“ kann ein bestimmter Abrechnungsmonat näher betrachtet werden – inklusive Angaben darüber, welche Datenmeldung in die Abrechnung eingeflossen ist. Zudem können ein Einnahme- und ein Erlösdatensatz exportiert werden, um eigene Auswertungen oder interne Aufteilungen vorzunehmen. Die Werte sind bewusst als Text formatiert, um die Eindeutigkeit der Informationen zu gewähren. Sie können die Werte jedoch selbst als Zahl formatieren (z.B. in Excel die oberste Zelle (Zeile 2) anklicken und mit STRG + SHIFT + Pfeiltaste runter die ganze Spalte markieren. Anschließend auf das gelbe Warndreieck klicken und „in eine Zahl umwandeln“ auswählen).

Im folgenden finden Sie einige Erläuterungen zu den angegeben Spalten des Einnahmen-Export-Datensatzes:

  • Die Spalte Abrechnungsmonat und -jahr geben an, wann diese Einnahme abgerechnet wurde.
  • Die Spalte Anteil bezieht sich auf den Anteil, welchen die Meldestellen-ID an den ursprünglich gemeldeten Gesamteinnahmen für die Meldestellen-ID hat.
  • Die Spalten TO-ID, Meldestelle_ID, ersterGeltungstag, Ticketcode, PLZ, Preis, Stueck und Gesamteinnahme stammen aus der Dateimeldung der meldenden Stellen.
  • Die Spalten Vertriebsanreiz und Einnahme_ohne_Va sind aus den anderen Spalten berechnet.

Im folgenden finden Sie einige Erläuterungen zu den angegeben Spalten des Erlös-Export-Datensatzes:

  • Die Spalte Abrechnungsmonat und -jahr geben an, wann dieser Erlös abgerechnet wurde.
  • Die Informationen der Spalten Ticketcode, erster_Geltungstag und PLZ basieren auf der ursprünglichen Einnahmenmeldung von diesem Erlös.
  • Es ist zur Wahrung der Anonymität nicht erkenntlich, welches verkaufende Unternehmen diesen Erlös als Einnahme gemeldet hat.
  • Die Spalte PLZ Kategorie basiert auf der gemeldeten PLZ des Kunden (PLZ zuordenbar, PLZ nicht zuordenbar (zB da keine bekannte deutsche PLZ), ausländische PLZ, etc.). Die 17. Schublade ist eine eigene Kategorie.

In den Abbildungen/Tabellen/Kacheln gibt es diverse Features:

  • Abbildungen
  • Für alle Abbildungen gibt es die Möglichkeit, die zugrundeliegenden Daten als xlsx-Datei herunterzuladen. Zudem kann die Grafik als PDF und PNG heruntergeladen werden.
  • In der Legende können einzelne Rubriken angeklickt werden, um sie aus der Ansicht auszublenden. Das ist z.B. hilfreich, wenn eine Rubrik sehr groß ist, wodurch die anderen Rubriken kaum sichtbar sind.
  • Tabellen können sortiert und gefiltert werden. Zudem können die Daten als xlsx-Datei heruntergeladen werden.
  • Mouseover-Funktionen
  • Beim Fahren der Maus über die Kacheln werden Erläuterungen zum Inhalt angezeigt.
  • Es kann mit der Maus über die Balken in den Abbildungen gefahren werden, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Neben allen Überschriften von Abbildungen und Tabellen ist ein eingekreistes „i“ zu finden. Wenn Sie mit der Maus darüber fahren, werden weitere Erläuterungen zu der jeweiligen Darstellung angezeigt.

Der Abrechnungszeitraum wird durch drei Faktoren bestimmt: den Hochladezeitraum, den Namen der Meldung (also den Meldezeitraum) sowie der Gültigkeitszeitraum der gemeldeten Tickets (Ticketgeltung).

Hochladezeitraum
Der Hochladezeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem eine Monatsmeldung üblicherweise hochgeladen werden kann. Normalerweise ist das vom 21. eines Monats bis zum 20. des Folgemonats, da am 20. die Abgabefrist endet. Zum Beispiel fließen Meldungen, die zwischen dem 21.05.2025 und dem 20.06.2025 eingereicht werden, in die Abrechnung für Mai 2025 ein. In diesem Zeitraum werden in der Regel die Meldungen für Mai (zum Beispiel Dateien mit dem Namen „321_D-Tickets_202505“) hochgeladen. Es können jedoch auch Vorabmeldungen für spätere Monate oder Korrekturmeldungen zu früheren Monaten enthalten sein (unter der Beachtung der anderen Einschränkungen).

Von Bis Abrechnungsmonat
21.05.2025 20.06.2025 05 - Mai
21.06.2025 21.07.2025 (da der 20.07 ein Sonntag ist) 06 - Juni
22.07.2025 20.08.2025 07 - Juli

Monatsmeldung
Die Monatsmeldung selbst enthält Informationen darüber, für welchen Monat die Daten gelten. Das geht aus dem Dateinamen hervor (zum Beispiel die Datei mit dem Namen „321_D-Tickets_202505“ ist für Mai 2025). Für die Abrechnung werden grundsätzlich alle Meldungen berücksichtigt, die sich auf den sogenannten Startmonat der Abrechnung oder spätere Monate beziehen. Bei einer Probeabrechnung mit dem fiktiven Startmonat Mai 2025 werden also alle Meldungen für Mai sowie für spätere Monate einbezogen. Bei einer Juniprobeabrechnung werden entsprechend alle bis dahin neu gemeldeten Dateien berücksichtigt, sofern sie sich auf Mai oder spätere Monate beziehen.

ACHTUNG: für eine kassenwirksame Abrechnung werden nur die Monate ab dem ersten kassenwirksam abgerechneten Monat berücksichtigt. Beispiel: wenn der Abrechnungsmonat August den ersten Abrechnungsmonat darstellt, werden für diesen (und auch für künftige Abrechnungen) nur Daten für den August und spätere Monate berücksichtigt (unabhängig davon, welche Monate für Probeabrechnungen berücksichtigt wurden).

Ticketgeltung
Die dritte Komponente ist die Ticketgeltung. Abgerechnet werden nur solche Tickets, die im betroffenen Kalenderjahr gültig sind und deren Geltungsbeginn im Startmonat der (später: kassenwirksamen) Abrechnung oder später liegt. Das bedeutet: Für eine Abrechnung mit Start im Mai 2025 werden alle Tickets berücksichtigt, die im Jahr 2025 gültig sind und deren Gültigkeit frühestens im Mai beginnt.

Beispiel: Welche Tickets würden in die EAV der Stufe 2 bei einer Probeabrechnung für Juni 2025 (mit fiktiven Start Mai 2025) eingehen?

  • Juni-Hochladezeitraum 21.06-21.07.
  • Beschränkung auf Geltungsjahr 2025 (31.12.2025)
Erster Geltungstag < 01.05.2025 Erster Geltungstag >= 01.05.2025
April-Meldung 2025 (oder später) nein nein
Mai-Meldung 2025 (oder später) nein ja

ACHTUNG: Für die Probeabrechnungen wurden ausnahmsweise auch Dateien abgerechnet, die erst nach dem Ende des Hochladezeitraums hochgeladen wurden, um jeder ZaSt einen vollständigen Einblick in die Darstellung einer Abrechnung zu gewähren. Für die kassenwirksamen Abrechnungen wird dies nicht mehr der Fall sein!

Die meldenden Stellen – bei der D-TIX als „TO“ bezeichnet – übermitteln ihre Deutschlandticket-Verkäufe an die D-TIX. Dabei geben sie für jedes Ticket die zugehörige Meldestellen-ID an. In den Stammdaten ist hinterlegt, welcher Anteil der gemeldeten Einnahmen einer bestimmten Meldestellen-ID welcher Zahlungsausgleichsstelle (ZaSt) zugeordnet wird. Diese Aufteilung sorgt dafür, dass die Einnahmen korrekt den jeweiligen ZaSten zugewiesen werden können.

Die Bruttofahrgeldeinnahmen einer ZaSt ergeben sich aus der Summe aller gemeldeten Einnahmen innerhalb eines Abrechnungszeitraums, soweit sie der jeweiligen ZaSt zugeordnet wurden. Dabei ist zu beachten: Bei den ausgewiesenen Bruttofahrgeldeinnahmen ist bereits der sogenannte Vertriebsanreiz abgezogen worden – das ist der Teil des Ticketpreises, der dem verkaufenden Verkehrsunternehmen zusteht. Dieser Vertriebsanreiz wird je nach Ticketcode pro Ticket berechnet und von der Bruttoeinnahme abgezogen, bevor die Erlösverteilung erfolgt. Der Vertriebsanreiz ist somit kein Bestandteil der Fahrgeldeinnahmen, die für die eigentliche Verteilung zwischen den ZaSten verwendet wird. Folglich ergibt die Summe der dargestellten Fahrgeldeinnahmen und des Vertriebsanreizes die gemeldeten Bruttofahrgeldeinnahmen (inkl. Vertriebsanreiz) eines Abrechnungszeitraums.

Die D-Ticketeinnahmen der Meldestellen (i.d.R. verkaufende Unternehmen) werden über die TOs (meldende Stelle) monatlich an die D-TIX übermittelt. Die D-TIX zieht im ersten Schritt den Vertriebsanreiz von den übermittelten Einnahmen ab (vgl. §6). Beispielhaft würden von einem D-Ticket, das mit 58€ gemeldet wird, 2,91€ (brutto) als Vertriebsanreiz abgezogen werden. Die restlichen Einnahmen (im Beispiel 55,09€) gehen in die Verteilungsmasse ein.

Nach PLZ des Kunden werden die Einnahmen auf die Bundesländer verteilt. Wohnt der Kunde z.B. in 60313, würde die Einnahme nach Hessen gehen. Einnahmen aus dem angrenzendem Ausland werden anteilig an die angrenzenden Bundesländer nach den vertraglichen Regelungen (§7) verteilt. Die Einnahmen aus dem restlichen Ausland (wie nicht zuordenbare PLZ) werden ebenfalls nach den vertraglichen Regelungen in (§7) anteilig auf die Bundesländer verteilt. Anschließend werden 3% der Einnahmen von allen Tickets für die sogenannte 17. Schublade (§6) zur Berücksichtigung von touristischen Fahrten abgezogen und nach einem Schlüssel auf die Bundesländer verteilt.

Der sich ergebende Bundeslanderlös wird nach dem von den Bundesländern festgelegten Schlüssel auf die ZaSten verteilt. Die Länderschlüssel unterscheiden sich. Es gibt, u.a. die folgenden Varianten:

  • Landesvehikel: es gibt eine zentrale Stelle, welche die landesinterne EAV regelt.
  • Landesvehikel mit DTV-Vorwegabzug: es gibt eine zentrale Stelle, welche die landesinterne EAV regelt. Zudem besteht ein fester Prozentsatz, der den Eisenbahnunternehmen zugewiesen wird (99-er ZaSt).
  • Prozentualer Schüssel: die Erlöse werden nach einem festen prozentualen Schlüssel auf die ZaSten verteilt.
  • Berechnung: die Erlöse werden je nach PLZ und/oder anderen Kriterien auf die ZaSten nach einem Rechenverfahren verteilt.
Grafik zur Darstellung von Erloese Zusammensetzung

Zahlungsempfänger
Ein Zahlungsempfänger erhalt durch das zahlungspflichtige Unternehmen den ausgewiesenen Ausgleichsbetrag innerhalb von 28 Kalendertagen nach Abrechnungsversand an die angegeben Bankverbindung überwiesen. Zahlungsempfänger müssen ihre Zahlungseingänge überprüfen. Sollte der avisierte Betrag nicht innerhalb des Zeitraums eingegangen sein, so ist gemäß §14 die D-TIX darüber zu informieren.

Zahlungspflichtiger
Zahlungspflichtige Unternehmen sind verpflichtet, die in der Abrechnung ausgewiesenen Beträge innerhalb der nächsten 28 Kalendertage an die angegebenen Zahlungsempfänger zu überweisen.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:

Email: deutschlandticketclearing@deutschebahn.com

Telefon: +49561 786 4890 (werktags 8 bis 14 Uhr)

Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an:

EMail: abrechnung.eav@d-tix.org

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