FAQ
Erläuterungen
Wer sammelt die Daten?
Die Sammelstelle des „Clearing light“ wird gemäß Beschluss des Koordinierungsrates gemeinsam von den vier Dach-Organisationen als Arbeitsgemeinschaft (ARGE) betrieben: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V., Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN), Deutschlandtarifverbund-Gesellschaft (DTVG) und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Wofür werden die Daten verwendet?
Mit der Datensammlung wird ermittelt, wie viele Deutschland-Tickets verkauft werden, wie hoch der gesamte Finanzbedarf zum Ausgleich der zu erwartenden Mindereinnahmen durch das Deutschland-Ticket in den jeweiligen Bundesländern ausfällt und ob es zu „Umverteilungen“ der Erlöse zwischen den Ländern kommen muss. Dafür werden Solleinnahmen (zu erwartende Einnahmen ohne Deutschland-Ticket auf Basis der 2019er-Vor-Corona-Zahlen) und Ist-Einnahmen aggregiert auf Bundeslandebene gegenübergestellt. Sollte ein Bundesland mehr Ist-Einnahmen generieren als den Vergleichswert wird das Frühwarnsystem ausgelöst.
Welche Auswirkungen entstehen für den Schadensausgleich 2023?
Durch das Frühwarnsystem entstehen keine Auswirkungen – egal ob negativ oder positiv – auf die Höhe des Schadensausgleichs für Ihre Tariforganisation. Es kann lediglich zu einer Umverteilung zwischen den Landesmitteln führen.
Wie funktioniert die Datenmeldung grundsätzlich?
Die Verkaufsdaten werden monatlich von jeder meldenden Tariforganisation auf einem SharePoint abgelegt. Das Datenformat und den Zugang zum SharePoint erhält jede meldende Tariforganisation nach Anmeldung auf dieser Seite (www.deutschlandticketclearing.de).
Die Meldung erfolgt „kaskadierend“/stufenweise, d.h.:
Vom Verkehrsunternehmen/Verkäufer an die „gewohnte“ Tariforganisation, z.B. Verkehrsverbund.
Die Tariforganisation, an die gemeldet wurde, sammelt die Daten und sendet diese gebündelt an die Clearingstelle.
Verkehrsunternehmen mit Haustarifen können diese selbst direkt an die Clearingstelle melden oder an eine „nahestehende“ Verbundorganisation, die dann die Meldung übernimmt.
Meldende Tariforganisationen erhalten die Zugangsdaten zum SharePoint nach erfolgreicher Anmeldung auf dieser Seite. Bei Problemen mit der Anmeldung steht Ihnen ein Support-Team unseres Dienstleisters DB Vertrieb (Erlösabrechnung Kassel) zur Verfügung.
Wer sind die meldenden Tariforganisationen?
Tariforganisationen sind in diesem Zusammenhang alle Tarifgeber, das können Verkehrsunternehmen mit eigenen Tarifen sein, Verbundorganisationen (auch Landestariforganisationen) oder Tarifgemeinschaften. An die Clearingstelle müssen jeweils nur die Organisationen melden, die nicht an eine übergeordnete Sammelstelle melden. Wenn beispielsweise ein Busunternehmen an einen Verbund angeschlossen ist und seine Verkäufe dorthin meldet, muss diese Verbundorganisation für das Busunternehmen die Meldung an die Clearingstelle vornehmen. Verkehrsunternehmen in verbundfreien Räumen hingehen müssen i.d.R. selbst die Meldung der Daten vornehmen.
Verkäufe aus dem Deutschland-Ticket müssen bis zum 20. des Folgemonats auf dem SharePoint abgelegt werden. Also, die Verkäufe für Tickets mit Gültigkeit Mai müssen bis zum 20. Juni an die Datensammelstelle/Clearingstelle geliefert werden. Die Zahlen für die anderen verkauften Fahrkarten außer dem Deutschland-Ticket müssen bis zum 50. des Folgemonats auf dem Sharepoint abgelegt werden.
Jeder Tarifgeber trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Meldung der in seinem Tarif verkauften Tickets.
Verspätete Meldungen und Korrekturmeldungen erfolgen immer in der nächsten Monatsmeldung nach Bekanntwerden des Sondersachverhalts.
Eine Aggregation auf Ebene der Tariforganisation (bspw. Verbund) genügt
Alle Karten, die 49 € kosten (inkl. eventueller Zuschüsse), werden in der D-Ticket-Meldung im Feld Ticketart mit Code 1 gemeldet. Dies betrifft vorerst alle (!) Karten mit den folgenden beiden, klar definierten Ausnahmen: JobTickets, „Starterkarten“.
JobTickets mit 5 % Rabatt werden im Feld Ticketart mit Code 2 gemeldet.
Nur im Jahr 2023 werden JobTickets im Vollsolidarmodell und Starterkarten ohne Preisangabe, d.h. nur mit Stückzahl und Gesamteinnahme, im Feld Ticketart mit Code 3 gemeldet.
Diese Information kann, sofern keine monatsaktuelle Information vorliegt, beispielsweise aus der vergangenen Jahresabrechnung oder einer vergleichbaren Quelle hergeleitet werden.
Die Aufteilung des restlichen Angebots entspricht jener der seit 2020 vom VDV durchgeführten Corona-Regelabfrage. Die entsprechende Meldung ist vielfach geübte Praxis in den Verkehrsverbünden. Rückfragen zur Zuordnung können an den VDV, Fachbereich Statistik, gerichtet werden.
Der Ticketcode 3 dient dafür, zwei voraussichtlich. nur im Jahr 2023 relevante Sonderfälle abzudecken, bei denen der Preis des Deutschland-Tickets von 49 € (Ticketcode 1) bzw. 46,55 € (Ticketcode 2) abweicht. Dies sind erstens JobTickets im Vollsolidarmodell und zweitens sogenannter „Starter- oder AboSofort-Karten“, bei denen ein Kunde innerhalb eines Monats in das Deutschland-Ticket einsteigt und für den anteiligen Monat nur anteilig zahlt.
Der Ticketcode 4 dient dazu, anteilige Erstattungen des Deutschland-Tickets abzudecken, bspw. wenn ein Deutschland-Ticket wegen eines Todesfalls o.ä. keinen ganzen Monat genutzt werden kann. Diese Fälle sollen unter dem Ticketcode 4 gemeldet werden, damit im Ticketcode 1 die gemeldete Einnahme einfach aus der Multiplikation Stückzahl mal Preis geprüft werden kann. Sofern bei den Stornos zwischen ganzen und anteiligen Monaten kein Unterschied gemacht werden kann, sind die Stornos gesamthaft unter Ticketcode 4 zu melden.
Die Soll-Einnahmen sind gemäß Mustererstattungsrichtlinie zu ermitteln. Dabei sind eventuelle Mehransprüche aus Mehrverkehren, Minderansprüche aus Minderverkehren o.ä. nicht zu berücksichtigen. Ebenso müssen Mittel aus SGB IX und 45a NICHT in den Solleinnahmen berücksichtigt werden. Die pauschale Steigerungsrate in Höhe von 1,3% soll aber in der Berechnung einbezogen werden.
Bei der Datenstornierung unterscheiden wir zunächst 3 Fälle:
- Fall 1: Ein Kunde storniert sein Deutschlandticket
- Fall 2: Ein Vertriebsdienstleiter meldet erst zu spät an Sie als meldende TO
- Fall 3: Sie haben einen Fehler in der Meldedatei entdeckt und möchten die Datei korrigieren.
Für jeden dieser 3 Fälle möchten wir Ihnen das präferierte Vorgehen erklären. Auf keinen Fall ändern Sie bitte einfach in der bereits hochgeladenen Datei. Diese Änderung würde nicht verarbeitet, weil jede Datei nur einmal vom System als neu erkannt, ausgelesen und verarbeitet wird. Nachträgliche Änderungen bleiben daher unberücksichtigt.
Fall 1: Ein Kunde storniert sein Deutschland-Ticket:
In diesen Fällen können Sie einfach in der nächsten fälligen Monatsmeldung die Anzahl der Stück und damit auch die Gesamteinnahme um die stornierten Tickets reduzieren. Falls Sie die positiven und negativen Meldungen nicht saldieren möchten oder können, steht es Ihnen auch frei, die zurückgegebenen Tickets in einer Extrazeile, wie hier im Bsp. einer Meldung zum 20.08. darzustellen:
Monat | Jahr | Meldestelle | Tariforganisation | Ticketcode | Stueck | Preis | Gesamteinnahme | ersterGeltungstag | PLZ |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 2023 | XX | 1 | 83 | 49 | 4067 | 2023-07-01 | 01234 | |
6 | 2023 | XX | 1 | -1 | 49 | -49 | 2023-06-01 | 01234 | |
... |
Das Vorgehen für das Restsortiment funktioniert analog, hier ein Bsp:
Monat | Jahr | Meldestelle | Tariforganisation | Ticketgruppe | Gesamteinnahme |
---|---|---|---|---|---|
7 | 2023 | xx | 11 | 500 | |
7 | 2023 | xx | 13 | 300 | |
7 | 2023 | xx | 12 | 300 | |
7 | 2023 | xx | 14 | 50 | |
6 | 2023 | xx | 14 | -100 | |
SUM | 5 | 1050 |
Fall 2: Ein Vertriebsdienstleiter meldet erst zu spät an Sie als meldende TO:
Aus welchem Grund auch immer waren Ihnen zum Zeitpunkt der letzten Meldung nicht alle relevanten Verkäufe bekannt. Dann können Sie diese in der folgenden Meldung z.B. zum 20.08. nachmelden, indem Sie zusätzliche Zeilen einfügen, die die Nachmeldungen beinhalten, z.B.:
Monat | Jahr | Meldestelle | Tariforganisation | Ticketcode | Stueck | Preis | Gesamteinnahme | ersterGeltungstag | PLZ |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
7 | 2023 | XX | 1 | 83 | 49 | 4067 | 2023-07-01 | 01234 | |
6 | 2023 | XX | 1 | 3 | 49 | 147 | 2023-06-01 | 01234 | |
5 | 2023 | XX | 1 | 2 | 49 | 98 | 2023-05-01 | 01234 | |
... |
Fall 3: Sie haben einen Fehler in der Meldedatei entdeckt und möchten die Datei korrigieren:
Eine Korrektur von bereits übermittelten Daten ist möglich. Hierfür laden Sie eine Datei hoch mit demselben Namen jener die korrigiert werden soll, ergänzt um „_STORNO“ z.B. für die Maimeldung: XX_D_Tickets_202305_STORNO.csv
Innerhalb dieser Datei werden die zu korrigierenden Werte bei Gesamteinnahmen und Stückzahlen mit entgegengesetztem Vorzeichen übergeben. Anschließend laden Sie eine Datei mit dem Namen: XX_D_Tickets_202305_NEU.csv hoch in der sie die korrekten Werte übermitteln.
Um es einfacher handhaben zu können, empfiehlt es sich in der Storno-Datei die gesamte ursprüngliche, fehlerhafte Datei mit negativen Vorzeichen bei Stück und Gesamteinnahme zu versehen und somit die ursprüngliche Datei in Gänze zu neutralisieren, um sie danach vollkommen neu (unter Verwendung der Dateiendung _ NEU.csv) hochzuladen.
Wichtig hierbei ist, dass die Summe aller drei Dateien:
1. Ursprüngliche Datei
2. _STORNO-Datei
3. _NEU-Datei
, dann ihren tatsächlichen D-Ticket Verkäufen aus dem entsprechenden Meldezeitraum entsprechen muss.
Wie oben bereits geschrieben, genügt es nicht, die bereits hochgeladenen Dateien im Sharepoint zu verändern!
Die Verteilung auf Bundesländer ist anhand der Erlösaufteilung der TO vorzunehmen. D.h. wenn Ihr Bediengebiet ausschließlich in einem Bundesland liegt, dann soll für dieses Bundesland eine 100 gemeldet werden. Die Wohnorte der Abonnenten sind in dieser Meldung nicht relevant. Nur bundeslandübergreifende TO, wie z.B. der RMV, der hvv oder MDV, müssen ihre Einnahmen verteilen und etwas anderes als 100 eintragen.
Sollten Sie feststellen, dass Sie zu den TO gehören, die hierbei einen Fehler gemacht haben, lässt sich dieser leicht korrigieren.
Hier ein Bsp:
In der Datei "XX_D_Tickets_Vert_BL_202305" haben Sie versehentlich dem Bundesland Sachsen 5% der Einnahmen zugeordnet, obwohl Sie nur im Saarland unterwegs sind:
Bundesland | Anteil |
---|---|
BW | 0 |
BY | 0 |
BE | 0 |
BB | 0 |
HB | 0 |
HH | 0 |
HE | 0 |
MV | 0 |
NI | 0 |
NW | 0 |
RP | 0 |
SL | 95 |
SN | 5 |
ST | 0 |
SH | 0 |
TH | 0 |
SUM | 100 |
Dann erstellen Sie eine Stornodatei "XX_D_Tickets_Vert_BL_202305_STORNO" wie folgt:
Bundesland | Anteil |
---|---|
BW | 0 |
BY | 0 |
BE | 0 |
BB | 0 |
HB | 0 |
HH | 0 |
HE | 0 |
MV | 0 |
NI | 0 |
NW | 0 |
RP | 0 |
SL | -95 |
SN | -5 |
ST | 0 |
SH | 0 |
TH | 0 |
SUM | -100 |
und eine Neu-Datei "XX_D_Tickets_Vert_BL_202305_NEU" die wie folgt aussieht und laden beide Dateien in den Sharepoint.
Bundesland | Anteil |
---|---|
BW | 0 |
BY | 0 |
BE | 0 |
BB | 0 |
HB | 0 |
HH | 0 |
HE | 0 |
MV | 0 |
NI | 0 |
NW | 0 |
RP | 0 |
SL | 100 |
SN | 0 |
ST | 0 |
SH | 0 |
TH | 0 |
SUM | 100 |
Das Verfahren ist für alle fehlerhaften Meldungen zu verwenden. Das Verfahren funktioniert genauso für die Verteilung des Rest-Sortiments und der Solleinnahmen.
Denken Sie bitte daran, es genügt nicht, die bereits hochgeladenen Dateien im Sharepoint zu verändern!
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Email: deutschlandticketclearing@deutschebahn.com
Telefon: +49561 786 4890