Informationen zum Hintergrund:
Im Zuge der Einführung des Deutschland-Tickets wurde ein Einnahmeaufteilungsverfahren in drei Stufen vom Koordinierungsrat aus Bund und Ländern beschlossen. Wir befinden uns aktuell in Stufe 1, dabei werden ausschließlich Verwerfungen zwischen den Bundesländern beobachtet und ggf. ausgeglichen. Eine „echte“ Einnahmeaufteilung zwischen Verkehrsunternehmen ist nicht Bestandteil der ersten beiden Stufen. Zu diesem Zweck sammeln wir im Auftrag der Länder Verkaufsdaten von allen Tariforganisationen – sowohl für die Deutschland-Tickets als auch die anderen verkauften Fahrkarten, etwa Einzelfahrscheine, Wochenkarten oder andere Tarifprodukte. Mit dieser Datensammlung wird ermittelt, wie viele Deutschland-Tickets verkauft werden, wie hoch der gesamte Finanzbedarf zum Ausgleich der zu erwartenden Mindereinnahmen durch das Deutschland-Ticket in den jeweiligen Bundesländern ausfällt und ob es zu „Umverteilungen“ der Erlöse zwischen den Ländern kommen muss. Daher sind auch die Verkäufe aller anderen Tickets zu melden. Nur so lässt sich ermitteln, wie hoch die Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen durch das Deutschland-Ticket insgesamt sind.
Da die Sammlung der Verkaufsdaten stufenweise abläuft, müssen alle Verkehrsunternehmen, die ihre Einnahmen in eine Verbundorganisation/ Landestariforganisation/ Tarifgemeinschaft oder den Deutschlandtarifverbund melden, i.d.R. keine Meldung an das Clearing light abgeben. Der Fragebogen zur Anmeldung soll klären, ob eine Meldung erforderlich ist oder nicht.
Die Ergebnisse der Datensammlung werden für jedes Bundesland zusammengeführt und nur als Gesamtergebnis für das jeweilige Land ausgewertet sowie dargestellt. Unternehmensbezogene Daten oder Daten für einzelne Tariforganisationen werden nicht weitergegeben. Ziel der Datensammlung im Jahr 2023 ist es, monetäre Auswirkungen des Deutschland-Ticket-Verkaufs zwischen den Ländern zu erkennen (falls Kunden bspw. vermehrt nur in einem Bundesland kaufen und somit Einnahmen in anderen Ländern fehlen).
Diese Meldung von Verkaufs- und Solldaten stellt keinen Antrag für die Erstattung von Mitteln gegenüber Bund und Ländern dar!